Volksanwältin Brinek zur UVP-Pflicht für den Heumarkt
Wien (OTS) – „Eine Überprüfung des Erkanntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes ist nicht möglich“, erklärt Volksanwältin Brinek und verweist darüber hinaus auf die bereits 2017 an den Wiener Gemeinderat ergangene Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft, die auch dem Wiener Landtag übermittelt wurde. Darin kritisierte die Volksanwaltschaft die Vorgangsweise der Stadt Wien zur Festsetzung eines neuen Flächenwidmungsplanes für das Heumarkt Areal und den Abschluss des Vertrages mit dem Projektwerber. Einer der Kritikpunkte war die mangelnde Rücksichtnahme auf den Status als Weltkulturerbe. „Will die Stadt Wien das Weltkulturerbe in Zukunft schützen, sollte eine entsprechende Bestimmung in die Wiener Bauordnung aufgenommen werden. Es steht ihr fei, auch einen neuen Flächenwidmungsplan festzusetzen. Dies wäre die beste Lösung!“, so Volksanwältin Brinek. Bislang hat der Wiener Landtag diese Anregung jedoch noch nicht aufgegriffen.
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