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Druck von Reisepässen muss künftig europaweit ausgeschrieben werden

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Wien (PK) – Der Druck von Reisepässen und anderen Sicherheitsdokumenten muss künftig ausgeschrieben werden. Eine entsprechende Änderung des Staatsdruckereigesetzes wurde heute vom Nationalrat verabschiedet. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, der ein europaweites Vergabeverfahren derartiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat. Betroffen sind unter anderem auch Notpässe, Aufenthaltstitel, Personalausweise, Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat. Würde Österreich dem EuGH-Urteil nicht Rechnung tragen, drohten finanzielle Sanktionen, wird in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle hervorgehoben. Der Beschluss fiel einstimmig, ein Entschließungsantrag der SPÖ fand keine Mehrheit.

Im Rahmen der Debatte meinte Christoph Stark (ÖVP), die Österreichische Staatsdruckerei sei ein Paradebeispiel dafür, wie man aus einem Staatsbetrieb ein erfolgreiches privates Unternehmen machen könne. Die im Jahr 2000 privatisierte und seit 2011 an der Börse notierte Staatsdruckerei sei ein grundsolider High-Tech-Vorzeigebetrieb, der KundInnen auf vier Kontinenten habe und zuletzt sowohl den Umsatz als auch die Exportquote steigern konnte. Auch Harald Stefan (FPÖ) wies auf die Erfolge des Unternehmens hin. Dieses könne sich am Markt behaupten.

Einig waren sich die Abgeordneten darin, dass hohe Sicherheitsstandards auch bei künftigen Auftragsvergaben eine zentrale Rolle spielen müssen. Schließlich gehe es um höchst sensible Dokumente, sagte Stefan. Ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ fand bei der Abstimmung dennoch keine Mehrheit. Er habe den Antrag bislang nicht gekannt, erklärte Stefan, man müsste sich diesen genauer anschauen.

Eingebracht worden war der Entschließungsantrag von SPÖ-Abgeordneter Angela Lueger. Ihr geht es darum, bei künftigen Auftragsvergaben nicht nur auf höchstmögliche Fälschungssicherheit von Reisepässen und anderen Sicherheitsdokumenten Wert zu legen, sondern auch auf höchste Datenschutzstandards. Bedauern äußerte Lueger darüber, dass der EuGH den von Österreich im Verfahren vorgebrachten Argumenten nicht gefolgt ist. Die Versorgungssicherheit und die Vertrauenswürdigkeit des Auftragnehmers hätten im Urteil nicht gezählt. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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