Verfassungsklage gegen Zerschlagung der OÖGKK – AK OÖ weist Arbeitgeberangriffe auf Obmann Maringer entschieden zurück
Linz (OTS) – Mit einer beispiellosen Vorgehensweise versuchen die Arbeitgebervertreter in der Kontrollversammlung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK), sich politisch in die Führung der OÖGKK einzumischen und deren Obmann Albert Maringer massiv unter Druck zu setzen. Der Vorstand der Arbeiterkammer Oberösterreich stellt sich mit großer Mehrheit, bei einer einzigen Gegenstimme, hinter Maringer. Dass die Wirtschaftskammervertreter ihre Rolle als Kontrollorgane in der OÖGKK politisch missbrauchen, kritisiert die AK scharf.
Hintergrund ist die Verfassungsklage der OÖGKK gegen die Zerschlagung der bisherigen Strukturen der Krankenkassen. Die Beseitigung der politischen Selbstverwaltung durch die versicherten Arbeitnehmer/-innen in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse hält die OÖGKK – aus Sicht der Arbeiterkammer völlig zu Recht – für verfassungswidrig und lässt daher das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlich prüfen.
Mit ihrer Mehrheit in der Kontrollversammlung versuchen nun die Arbeitgeber die OÖGKK zur Offenlegung interner Dokumente zu zwingen und wollen diese ausgerechnet durch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Jenes Sozialministerium, das politisch für die Zerschlagung der Krankenkassen verantwortlich ist, gegen die sich die Verfassungsklage richtet. Verlangt wird unter anderem die Offenlegung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen der OÖGKK, die in Zusammenhang mit der Verfassungsklage stehen und eine schriftliche Bekanntgabe, wer die Kosten des Prozesses und eines eventuellen Prozessverlustes trägt.
Die Arbeitnehmervertreter, die in der Kontrollversammlung in der Minderheit sind, haben gegen diesen Antrag gestimmt, der von den Arbeitergebern gegen alle bisherigen Gepflogenheiten ohne vorherige Diskussion erst direkt in der Kontrollversammlung selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden war.
Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Vorgehensweise der Arbeitgebervertreter in der Kontrollversammlung ein Versuch, auf unzulässige Weise in politische Entscheidungen der OÖGKK einzugreifen. Die Arbeitgebervertreter wollen offensichtlich die Ergreifung eines legitimen Rechtsmittels durch die OÖGKK diskreditieren und ihrem Obmann Maringer, der neben der OÖGKK als Versicherter die Klage miteingebracht hat, persönlich das finanzielle Prozessrisiko aufbürden und ihn so wirtschaftlich unter Druck setzen.
„Als Versichertenvertreter ist Albert Maringer verpflichtet, alles zu tun, um Schaden von den in der OÖGKK versicherten Arbeitnehmern abzuwenden. Da das neue Sozialversicherungsgesetz massiv in die Rechte der Versicherten eingreift, ist die Verfassungsklage geradezu geboten. Der Vorstand der Arbeiterkammer bekennt sich daher vollinhaltlich zur Vorgehensweise des OÖGKK-Obmanns und gewährt ihm daher in diesem Rechtsverfahren vollen Rechtsschutz. Den politischen Missbrauch des Kontrollausschusses in der OÖGKK durch die Arbeitgebervertreter weist die Arbeiterkammer aufs schärfste zurück“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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