Grünberg: Zuschlag von 18 Prozent für Menschen mit Behinderung bei Mindestsicherung
Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen zahlreiche Stellungnahmen zur neuen Mindestsicherung eingeholt und Mitte März die Reform dem Parlament zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Im Zuge der Begutachtung wurden einige Präzisierungen und Verbesserungen durchgeführt. Vor allem Menschen mit Behinderung, darüber hinaus Alleinerziehende, profitieren vom neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, stellte heute, Montag, die Sprecherin für Menschen mit Behinderung der neuen Volkspartei, Abg. Kira Grünberg in Richtung der Grünen Tiroler Landesrätin Gabriele Fischer klar.
Die ÖVP-Mandatarin verwies darauf, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft einen Zuschlag von 18 Prozent erhalten werden. Eine ursprüngliche Kann-Bestimmung wurde verbindlich gemacht. Damit sollen die Mehraufwände, mit denen diese Personengruppe bei der Bestreitung ihres Lebensunterhalts konfrontiert ist, abgegolten werden.
Zudem bleibt es den Ländern unbenommen, Sonderbedarfe von Menschen mit Behinderung durch andere oder zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen, sofern diese insgesamt eine finanzielle Besserstellung von Menschen mit Behinderung bewirken. Das Grundsatzgesetz stellt erstmals klar, dass die erhöhte Familienbeihilfe oder weitergehende Pflege- und Behindertenleistungen unberührt bleiben.
„Im Bereich Behinderung ist substanziell nachgebessert und auf die Stellungnahmen der Interessensvertretungen gut eingegangen worden. Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, hat das eindeutig bestätigt. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, zumal in der früheren 15a-Vereinbarung überhaupt keine Regelung betreffend Menschen mit Behinderung enthalten war“, so Grünberg abschließend.
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