Anderl zu Arbeitsbehörde: „Regierung soll Blockadehaltung aufgeben“
Wien (OTS) – „Es ist aus meiner Sicht völlig unverständlich, dass die Regierung die Zustimmung zur EU-Arbeitsbehörde verweigert, denn diese wäre ein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Österreich ist aufgrund seiner geografischen Lage besonders stark von Lohn- und Sozialdumping betroffen. Die EU-Arbeitsbehörde könnte einen wichtigen Beitrag zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes leisten. Angesichts der Tatsache, dass die Regierung rigoroses Vorgehen gegen Sozialbetrug fordert, kann ich diese Ablehnung nicht nachvollziehen. Im Interesse der arbeitenden Menschen in diesem Land fordere ich die Bundesregierung auf, den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu unterstützen und den 3-Punkte-Plan der AK im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping umzusetzen.“
Laut Sozialministerium enthalte der Kompromisstext für die EU-Arbeitsbehörde „überschießende Bestimmungen“. Die AK Präsidentin dazu: „Offenbar hat der Schutz der österreichischen ArbeitnehmerInnen vor Lohn- und Sozialdumping für die Regierung nicht die Priorität, die aus Sicht der AK notwendig wäre.“
Der 3-Punkte-Plan der Arbeiterkammer gegen Lohn- und Sozialdumping:
1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping einzudämmen – wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.
2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinterlegen, bis die Vorwürfe gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“ beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft, ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.
3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie nur schwer belangt werden können.
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