Frauenvolksbegehren – Heinisch-Hosek: SPÖ fordert Umsetzung von Forderungen des Volksbegehrens
Wien (OTS/SK) – Mit einem weiteren ExpertInnen-Hearing im Gleichbehandlungsausschuss wurde heute der zweite Teil des Forderungskatalogs des Frauenvolksbegehrens im Plenarsaal des Parlaments in der Hofburg diskutiert. SPÖ-Frauensprecherin und Ausschussvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek forderte einmal mehr, dass die Politik die Forderungen von fast einer halben Million UnterstützerInnen ernst nimmt. Die SPÖ bringt heute jedenfalls einen umfassenden Antrag ein, der zu jedem der neun Punkte des Volksbegehrens eine konkrete Forderung enthält, u.a. die Umsetzung der Unterhaltsgarantie und ein Lohntransparenzgesetz. ****
Der Antrag der SPÖ-Frauen fordert die rasche Umsetzung folgender Punkte:
- Gesetzliche Geschlechterquote auf allen Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft schaffen;
- Lohntransparenzgesetz und Mindestlohn in der Höhe von 1700 Euro umsetzen;
- Maßnahmen zur gerechten Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern treffen sowie eine Zeitverwendungsstudie beauftragen;
- Unterhaltsgarantie rasch umsetzen;
- Rechtsanspruch auf kostenfreie qualitativ hochwertige Bildung für jedes Kind ab dem 1. Geburtstag ermöglichen;
- Bildbearbeitungsgesetz auf den Weg bringen und einen Preis für geschlechtersensible Werbung ausloben;
- Sexuelle Bildung in Schulen forcieren, gratis Verhütungsmittel
und die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenanstalten in allen Bundesländern garantieren; - Staatlich finanzierte Einrichtungen und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder österreichweit ausbauen;
- Frauen- und geschlechtsspezifische Fluchtgründe gesetzlich verankern.
Im heutigen Gleichbehandlungsausschuss wurden vier der neun Forderungspunkte des Volksbegehrens debattiert: Zum Punkt „Vielfalt leben“ verwies die Juristin und Rechtsphilosophin Maria Lee-Nowotny – sie wurde von der SPÖ als Expertin geladen – auf Möglichkeiten, sexistische Werbung mit sexualisierten Frauensujets zu verbieten, etwa im Gesetz über unlauteren Wettbewerb. Die Selbstkontrolle des Werberates funktioniere leider nicht.
Der Themenkomplex „Selbst bestimmen“ befasste sich mit Fragen der sexuellen Selbstbestimmung und Reproduktionsrechten. Primaria Barbara Maier, Gynäkologin und Präsidentin der Gesellschaft für Familienplanung, plädierte für umfassende sexuelle Bildung für Mädchen und Präventionsmaßnahmen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. „Widerstände aus ideologischen Gründen gegen solche Präventionsmaßnahmen – wie etwa Verhütung auf Krankenschein – sollten aufgegeben werden“, forderte sie. Einer Frau einen Schwangerschaftsabbruch zu verweigern und sie damit durch eine ungewollte Schwangerschaft zu zwingen, sei „eine Gewaltausübung gegen diese Frau“.
Strafrechtsexpertin Katharina Beclin forderte beim Thema Gewaltschutz v.a. auch bessere Ressourcen für die Justiz. Wenn es bei Gewalt gegen Frauen oftmals zur Einstellung des Verfahrens komme, dann liege das auch am fehlenden Personal bei der Justiz, um Fälle gründlich und rasch aufzuarbeiten. Auch die MARAC-Konferenzen für Hochrisiko-Fälle müssen wiedereingeführt und gesetzliche verankert werden, forderte sie.
Der Schutz von Frauen und Mädchen auf der Flucht war letzter Tagesordnungspunkt: Sabrine Stevanovic von „Orient Express“, einer Beratungsinitiative für Frauen, erinnerte daran, dass weltweit die Hälfte der Flüchtenden weiblich sind. Es brauche mehr Sensibilisierung und Aufklärung über geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe, deshalb auch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen der Polizei. Ebenso forderte sie das Recht auf schnelle, sichere Familienzusammenführung sowie einen eigenständigen Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ehepartner. (Schluss) ah/ls
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