EU-Kommission und Gerichte gegen „Notfallzulassung“ von Bienen-Killern
Wien (OTS) – Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 fordert von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Offenlegung aller Zulassungsbescheide für Saatgutbeizmittel, welche die seit April 2018 EU-weit verbotenen Neonicotinide Imidacoprid, Thiamethoxam oder Clothianidid enthalten. Einer diesbezüglichen[ Anfrage von GLOBAL 2000]
(https://www.global2000.at/sites/global/files/Auskunftsersuchen%20an%
20BAES.pdf) an das zuständige Bundesamt für Ernährungssicherheit unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz und das Auskunftspflichtgesetz des Bundes wurde bislang [nicht stattgegeben]
(https://www.global2000.at/sites/global/files/Global2000%20-%20Zugang
%20zu%20Umweltinformationen_21.12.2018-1.pdf). „Die Weigerung der Behörde, die Bescheide für die Notfallzulassungen offen zu legen, verhindert die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit und verstößt vermutlich gegen geltendes EU-Recht“, erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000.
Während die Welternährungsorganisation FAO durch das [fortschreitende Artensterben] (http://www.fao.org/biodiversity/en/) die Welternährung bedroht sieht, unterlaufen einzelne EU-Staaten – darunter auch Österreich – mithilfe von „Notfallzulassungen“ die im Vorjahr beschlossenen EU-Verbote der drei bienengiftigen Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die einen maßgeblichen Anteil am weltweiten [Rückgang von Bestäubern]
(https://link.springer.com/article/10.1007/s11356-017-0394-3) haben.
Allerdings geraten Notfallzulassungen für Neonicotinoide, wie kürzlich bekannt wurde, zunehmend unter Druck. In einem Schreiben an Umweltschutzorganisationen kündigte die EU-Kommission erstmals konkrete Schritte gegen einzelne Mitgliedsstaaten wegen „[Missbrauch von Notfallzulassungen]
(https://www.euractiv.com/section/agriculture-food/news/eu-commission-to-crack-down-on-recalcitrant-member-states-over-neonicotinoids)“ für Raps bzw. Mais an. Darüber hinaus stehen die für die kommende Zuckerrüben-Saison in Belgien und Schweden ausgesprochenen Notfallzulassungen auf dem Prüfstand der Justiz, nachdem Umweltschutzorganisationen geklagt hatten. Die schwedische Gesellschaft für Naturschutz konnte vergangenen Dienstag vor Gericht eine Suspendierung der Notfallzulassung für neonicotinoide Saatgutbeizung in Zuckerrüben erwirken.
Österreichs Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hatte sich im April des Vorjahres mit [deutlichen Worten]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180415_OTS0019/koestinger-wir-werden-fuer-verbot-bienenschaedlicher-neonikotinoide-stimmen) für ein EU-weites Totalverbot der drei Neonicotinoide im Freiland ausgesprochen. Unter Verweis auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ sowie „Zwischenergebnisse eigener Untersuchungen“ erklärte BM Köstinger, dass „Bienenkiller keinen Platz in Österreich“ hätten. „Die Österreicherinnen und Österreicher wollen österreichischen Zucker und keinen mit Neonikotinoiden behandelten Zucker aus dem Ausland.“, so die Worte der Ministerin.
„Doch leider folgten diesen schönen Worten unschöne Taten. Der Schutz von Bienen wurde kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert. Österreichische KonsumentInnen dürfen nun wählen zwischen mit Neonicotinoiden behandeltem Zucker aus Österreich und unbehandeltem Zucker aus dem Ausland, etwa aus Frankreich oder Deutschland“, so Burtscher-Schaden abschließend.
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