AUF/FPÖ-Herbert: „FSG-Personalvertreter verhindern behördliche Verfolgung von Josef Sbrizzai“
Wien (OTS) – Nachdem der Fachausschussvorsitzende-Stv. und FSG-Personalvertreter Josef Sbrizzai ein Video auf Facebook veröffentlicht hatte, in dem Innenminister Herbert Kickl mit einem der größten Kriegsverbrecher der Geschichte, nämlich Adolf Hitler, verglichen wird, wurde von der LPD Wien an den Fachausschuss ein Antrag auf Freigabe zur dienstrechtlichen Verfolgung von Josef Sbrizzai gestellt. Dieser genießt als dienstfreigestellter Personalvertreter einen besonderen Verfolgungsschutz, der formal durch den Fachausschuss außer Kraft gesetzt werden muss.
„In der gestrigen Sitzung des Fachausschusses für die Bediensteten des Öffentlichen Sicherheitswesens bei der LPD Wien, dem höchsten Personalvertretungsgremium der Wiener Polizei, zeigte die FSG in dieser Angelegenheit wieder einmal ihren fragwürdigen Zugang zum Rechtsstaat“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF und Vorsitzende-Stv. des Fachauschusses für das Öffentliche Sicherheitswesen bei der Landespolizeidirektion, NAbg. Werner Herbert, fest. „Entgegen der klaren Rechtsvorschiften, samt den daraus abgeleiteten Erkenntnissen der Personalvertreter-Aufsichtsbehörde, die im Fall Sbrizzai eine sofortige Freigabe zur behördlichen Verfolgung vorsehen, wurde von der FSG mit ihrer absoluten Mehrheit im Fachausschuss eine Freigabe von Sbrizzai verhindert“, so Herbert.
„Ein unglaublicher Rechtsbruch, der eine sofortige Konsequenz durch die Personalvertreter-Aufsichtsbehörde zur Folge haben muss. Es kann nicht sein, dass sich ein FSG-Vorsitzender des Fachausschusses -er wurde auch in der gegenständlichen Sitzung mehrmals auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht – wissentlich über die geltenden Vorschriften hinwegsetzt, um seinen Parteifreund Sbrizzai vor der behördlichen Verfolgung zu schützen. Hier ist auch Polizeipräsident Pürstl gefordert, dass seitens der LPD Wien die rechtstaatlichen Mechanismen auch innerhalb der Polizei wirksam werden. Die Polizei würde sonst in der Bevölkerung völlig unglaubwürdig werden, wenn sie zurecht gegenüber der Bevölkerung das Recht zur Durchsetzung bringt, aber in den eigenen Reihen einen bewussten Rechtsbruch tatenlos zusehen würde“, betonte Herbert.
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