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Tourismusausschuss: Ein Sommer der Rekorde?

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Wien (OTS) – Die Sommersaison 2018 wurde quer durch alle Berichte als „Sommer der Rekorde“ gefeiert. Doch hält diese Interpretation auch den Fakten stand? Welche Problemfelder ergeben sich bei einer mittelfristigen Vorschau auf die nächsten Jahre? Die Prodinger Beratungsgruppe mit Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer und früherer langjähriger Geschäftsführer der Österreichischen Hoteliervereinigung, versuchte darauf vor dem Tourismusausschuss des Parlaments eine Antwort zu geben. Auf der Tagesordnung des in regelmäßigen Abständen zusammentretenden Tourismusausschusses standen bei dessen Sitzung am Donnerstag, 21. Februar, eine Diskussion über den aktuellen „Plan T – Masterplan Tourismus“, das Referat über „Die betriebliche Situation in der Hotellerie“ (Reisenzahn) sowie ein Vortrag von ÖHT-Generaldirektor Wolfgang Kleemann.

Reisenzahn leitete seine Ausführungen mit einem kurzen Rückblick ein. Während Nächtigungen (+ 18,9%), Auslastung (+ 10,8%) und Bettenzahl (+7,3%) zwischen 2007 und 2018 gestiegen sind, sind die realen Umsätze pro Nächtigung in der heimischen Hotellerie von 2000 bis 2017 um 15,8% zurückgegangen.

Ein Blick auf die Kostenentwicklung zeigt, dass die Kostenschere in allen Hotelkategorien weiter auseinandergeht. Die Mitarbeiterkosten in der 4- und 5-Sterne-Hotellerie sind gemessen am Umsatz im letzten Sommer von 37,1% auf 39,2% angestiegen; die übrigen Betriebsaufwendungen sind insbesondere bei der Energie und bei den Provisionen gestiegen. Nach den aktuellsten Zahlen sinken die Margen (GOP / Gross Operating Profit, also das Ergebnis nach Abzug von Wareneinsatz, Mitarbeiterkosten und gesamtem operativen Aufwand) und der Winter finanziert den Sommer quer. „Wir sehen also: der Sommer bringt nicht überall Geld in die Kassen“, betonte Reisenzahn.

Stresstest für Hotels deckt Schwachstellen auf

In Hinblick auf künftige Entwicklungen ist ein von Prodinger durchgeführter Stresstest für Hotels besonders aufschlussreich. Als Beispielbetrieb wurde ein Ferienhotel der 4- und 5-Sterne-Kategorie mit Medianwerten genommen. Dieser wurde auf seine Stressresistenz untersucht. Angenommen wurde ein mittelfristiger Zinsanstieg von 2%, eine Verteuerung der Kommission von Reiseplattformen (OTA’s) um ebenfalls 2% sowie eine Steigerung der Mitarbeiterkosten um 3,5%. Das Fazit dieses Tests: Bei gleichzeitigem Eintreten aller drei (gar nicht unwahrscheinlichen) Szenarien und ohne Weiterverrechnung der

Kostensteigerungen an den Endkunden ergibt sich für die Betriebe durch die Dreifachbelastung ein regelrechter „Dreifachschock“. Ein gesunder Betrieb mit einer gerade noch akzeptablen Entschuldungsdauer würde bereits bei einem simulierten Zinsschock von 2% in den kritischen Bereich von 16 Jahren Entschuldung kommen.

Zinsschock hätte überaus kritische Auswirkungen

Allein der Zinsschock hätte überaus kritische Auswirkungen, weil er rund 3% der Einnahmen auffressen würde. Die übrigen Stressannahmen zeigen, dass bei den derzeit geltenden günstigen Rahmenbedingungen der Referenzbetrieb seine Liquidität aufrechterhalten kann und kreditfähig ist. Sobald jedoch kleinere oder gar größere Stresssituationen eintreten, ist die wirtschaftliche Stabilität gefährdet.

Folgende Vorschläge wurden präsentiert

Für die Absicherung der Hotellerie listet Reisenzahn vor dem Tourismusausschuss eine Reihe von Empfehlungen auf, die dringend umgesetzt werden sollten:

  • Vereinfachung der Mitarbeiterverrechnung und Vereinheitlichung
    der Bemessungsgrundlagen,
  • Abschaffung der kalten Progression,
  • Realistische Abschreibungsdauern (Nutzungsdauer der Gebäude, insbes. von Mitarbeiterhäusern wieder auf 33 Jahre senken; funktionale AfA für sich schnell abnutzende Komponenten)
  • Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages von 20%,
  • Mitarbeiterbeteiligung: Ermöglichung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung, alternativ: gewinnabhängige Ansparung im Unternehmen,
  • Schaffung eines Absetzbetrages für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge,
  • praxisorientierte Vereinfachung der Regelung bei Aushilfen,
  • AirBnB: Festlegung der Meldepflicht und Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht sämtlicher über die Plattform abgewickelten Umsätze.

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