Tiroler AK Präsident Erwin Zangerl: Halber Karfreitag – nächster Regierungspfusch soll Gesetz werden!
Innsbruck (OTS) – Der EuGH hat vor knapp vier Wochen festgestellt, dass in Österreich eine Diskriminierung vorliegt, weil nur Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche am Karfreitag auf Wunsch arbeitsfrei haben oder ein Feiertagsarbeitsentgelt beziehen. Jetzt legt die Bundesregierung eine Regelung vor, die am bestehenden Status wenig ändert – ab 14 Uhr sollen nun alle Beschäftigten frei haben. Für den Tiroler AK Präsidenten Erwin Zangerl ein weiterer Kniefall der Bundesregierung vor Wirtschaft und Industrie. „Die Arbeitnehmer schauen bei dieser Regelung schon wieder durch die Finger. Gäbe ein EuGH-Urteil im Sinne der Wirtschaft, wie rasch würde wohl in einem solchen Fall ein Gesetz umgesetzt?“
„Halber Karfreitag frei, wiederum eine halbe Sache, die die Bundesregierung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern präsentiert“, urteilt AK Präsident Erwin Zangerl über die von den Regierungsparteien präsentierte Karfreitags-Regelung. Der Karfreitag soll nun zu einem „halben“ Feiertag werden, ab 14 Uhr haben alle frei.
„Der halbe Feiertag bedeutet nicht nur eine Verschlechterung für jene, die bisher Anspruch auf einen gänzlich freien Tag hatten, sondern auch für diejenigen, die aufgrund des EuGH-Urteils Anspruch gehabt hätten – sie verfügen künftig über weniger Freizeit“, so Zangerl. „Gerade die Partei des „kleinen Mannes“ hat damit einmal mehr gezeigt, was sie von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hält, nämlich nichts. Auch all jene, deren Arbeitswoche am Freitag um 14 Uhr endet, dürfen sich ein weiteres Mal gefrotzelt fühlen. Außerdem: Wer von 8 bis 14 Uhr arbeitet, müsste am Freitag einen 12-Stunden-Arbeitstag haben, würde er wirklich einen halben Tag frei haben. Das zeigt einmal mehr wie sarkastisch und arbeitnehmerfeindlich die Regierung denkt und handelt“, so Zangerl. Zumal werde das Gesetz nicht für alle gelten: „Ich bin gespannt, mit welchen Ausnahmeregelungen etwa die 20 Prozent der Mitarbeiter im Einzelhandel rechnen dürfen, sie werden doppelt draufzahlen.“
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