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aktion leben zu Spätabbrüchen

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Wien (OTS) – aktion leben begrüßt es, dass es endlich eine Diskussion über Spätabbrüche gibt: „Die Politik hat bisher weggesehen. Aber die persönlichen Dramen finden täglich statt. Die Möglichkeit, Auffälligkeiten vorgeburtlich zu erkennen, nimmt zu und ist eine riesige Herausforderung in der Praxis: für die betroffenen Eltern, die Ärztinnen und Ärzte, das gesamte medizinische Personal, aber auch für den Gesetzgeber, der regeln muss, was erlaubt ist und was nicht“, erläutert Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich. „Von Frauen wird heute erwartet, dass sie alles dafür tun, um die Geburt eines behinderten Kindes auszuschließen. Das ist aber weder möglich noch ist es menschenwürdig. Ganz sicher fehlt die Solidarität mit Familien, die für ein behindertes oder krankes Kind sorgen und denen sehr viele Steine in den Weg gelegt werden.“

Unterstützung behinderter Kinder

„Das Thema umfassende Unterstützung behinderter Kinder bedarf dringend mehr Aufmerksamkeit. Das im Regierungsprogramm versprochene One-Stop-Shop-Prinzip für Eltern behinderter Kinder soll möglichst rasch umgesetzt werden. Der Bürokratiedschungel macht es für Eltern extrem schwierig, das Leben mit einem behinderten Kind zu organisieren“, betont Kronthaler.

Nachdenken über Praxis von Pränataldiagnostik fehlt

Die aktion-leben-Generalsekretärin erinnert daran, dass die Problematik der umstrittenen Schadenersatzklagen nach der Geburt von behinderten Kindern noch immer nicht gelöst ist. Gleichzeitig ist der Nutzen von Pränataldiagnostik für Eltern und Kinder nicht evaluiert. Dazu gehört etwa die Frage: Wie oft gibt es vorgeburtlich überhaupt eine Therapie und wie erfolgsversprechend ist diese?

„Die Katastrophe, die schon ein erhöhtes Risiko für jede Frau und jedes Paar bedeutet, wird systematisch in Kauf genommen. Die Möglichkeit von psychosozialer Begleitung durch ausgebildete Beraterinnen ist kaum bekannt und wird nicht beworben“, bemängelt Kronthaler. Frauen und Paare, die sich für Präntaldiagnostik entscheiden, würden auch zu wenig informiert, was Spätabbrüche bedeuten, nämlich eine eingeleitete Geburt mit einem toten Kind.

Kein Zwang – Neuregelung trotzdem möglich

aktion leben verweist darauf, dass ein Verbot der eugenischen Indikation nicht automatisch ein Verbot jedes Spätabbruchs bedeuten müsse. In Deutschland zum Beispiel wurde die eugenische Indikation 2005 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seither wird auf § 218a STGB, die medizinische Indikation, zurückgegriffen. Diese erlaubt Spätabbrüche, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“. Die Praxis hat dies aber nicht geändert. „Will man weniger Spätabbrüche, müsste die Praxis der Pränataldiagnostik und die Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern insgesamt auf eine menschenfreundliche neue Basis gestellt werden“, erläutert Kronthaler.

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