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750.000 Euro für 60 Örtliche Entwicklungskonzepte der Gemeinden

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St. Pölten (OTS/NLK) – Niederösterreich investiert in die kluge und behutsame Siedlungsentwicklung der Gemeinden. Das zentrale Instrument für eine vorausschauende und nachhaltige Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Gemeinde ist das Örtliche Entwicklungskonzept, hier werden die Ziele und Richtungen festgeschrieben. So gut wie alle Gemeinden des Landes Niederösterreichs haben solche Konzepte, die allerdings von Zeit zu Zeit überarbeitet und neu erstellt werden müssen, um neuen Entwicklungen und neuen Zielen Rechnung zu tragen. Das Land Niederösterreich unterstützt die Gemeinden bei der Erstellung dieser Raumordnungsprogramme auch finanziell. In den letzten fünf Jahren wurden 750.000 Euro an 60 Gemeinden ausbezahlt.

„In diesen Örtlichen Entwicklungskonzepten machen sich die Gemeinden ganz konkrete Gedanken, wie sie sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiterentwickeln wollen. Wo soll neuer Wohnraum geschaffen werden, wo sollen die Böden für die Landwirtschaft und für den Naturschutz freigehalten werden? Wir legen dabei besonderen Wert auf die Belebung der Innenstädte und Dorfzentren sowie auf eine bodensparende Siedlungsentwicklung. Neue Einkaufszentren auf der grünen Wiese gehören der Vergangenheit an, auch beim Wohnbau sollen zuerst bestehende Potenziale genutzt werden, bevor neue Grün- und Ackerflächen versiegelt werden,“ gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf die Richtung vor.

Das Örtliche Entwicklungskonzept stellt den Rahmen für die künftigen Änderungen des Flächenwidmungsplans dar, die konkreten Umwidmungen dürfen dem Entwicklungskonzept nicht widersprechen. Ein besonderer Förderschwerpunkt des Landes NÖ gilt auch der Abstimmung der örtlichen Raumordnungsprogramme zwischen den Nachbargemeinden. LH-Stellvertreter Pernkopf: „Damit soll Zersiedlung, Konkurrenzkampf um Betriebsansiedlungen und dergleichen vermieden werden. Die Dörfer sollen nicht zusammenwachsen, sondern ihr ‚Gesicht‘ bewahren.“

Ausbezahlt werden die Fördergelder erst dann, wenn das Raumordnungsprogramm vom Land Niederösterreich genehmigt wurde. Im Zuge dieses Prüfverfahrens wird kontrolliert, ob die verbindlichen Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes sowie überörtlicher Raumordnungsprogramme eingehalten werden. Im letzten Jahr wurden zum Beispiel die Gemeinden Gaaden, Biedermannsdorf, Ardagger, Stetteldorf am Wagram, Großweikersdorf, Senftenberg, Hohenwarth und Amaliendorf Aalfang bei ihren Raumordnungsprogrammen unterstützt.

Weitere Informationen: Büro LH-Stv. Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704, E-Mail lhstv.pernkopf@noel.gv.at

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