Anderl fordert: „EU-Arbeitsbehörde muss nach Österreich!“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Anderl fordert: „EU-Arbeitsbehörde muss nach Österreich!“

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Wien (OTS) – „Die AK wird ein wachsames Auge darauf haben, dass die Behörde im Sinne der ArbeitnehmerInnen Lohn- und Sozialdumping tatsächlich bekämpft. Der Sitz der Behörde soll in Österreich sein, weil Österreich bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eine Vorreiterrolle spielt“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl. „Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auf EU-Ebene hat sich die Bundesregierung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass sie zumindest in Österreich aktiv wird. Denn es kann nicht sein, dass Unternehmen einander durch Lohn- und Sozialdumping auf Kosten der ArbeitnehmerInnen unterbieten. Die AK schlägt hier einen 3-Punkte-Plan zum Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping vor.“

1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping einzudämmen – wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.

2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinter-legen, bis die Vorwürfe gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“ beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft, ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.

3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie nur schwer belangt werden können.

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