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VKI empfiehlt rasches Auskunftsersuchen zum Post-Datenskandal

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Wien (OTS) – Nach Recherchen der Plattform „Addendum“ hat die Österreichische Post in den letzten Jahren in großem Umfang mit Daten ihrer Kunden gehandelt. Die Post hat dabei offenbar Daten wie Name, Adresse, Geschlecht und Alter mit anderen Parametern wie der Parteiaffinität verbunden und weiterverkauft. Betroffen sind nach Medienmeldungen 2,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Die Datenschutzbehörde hat kürzlich in einem Prüfverfahren Verstöße der Post festgestellt. Die Daten zur Parteiaffinität hätten nicht verarbeitet werden dürfen. Ansprüche aufgrund der Datenschutzverletzung, etwa Schadenersatzansprüche, sind möglich. Der VKI empfiehlt rasch ein Auskunftsersuchen an die Post zu richten.

Nach den Anfang Jänner 2019 veröffentlichten Recherchen der Plattform „Addendum“ hat die Österreichische Post in den letzten Jahren in großem Umfang mit Daten ihrer Kunden gehandelt. Die Post hat dabei offenbar Daten wie Name, Adresse, Geschlecht und Alter mit anderen Parametern wie der Parteiaffinität verbunden und weiterverkauft. Betroffen sind nach Medienmeldungen 2,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, somit rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung.

Die Datenschutzbehörde hat am 12.2.2019 nach einem Prüfverfahren Verstöße der Post festgestellt. Die Daten zur Parteiaffinität hätten nicht verarbeitet werden dürfen. Auch nach Ansicht des VKI war die Datenverarbeitung unzulässig. Nach Medienangaben sieht sich die Post weiterhin im Recht und wird Rechtsmittel ergreifen.

Der VKI empfiehlt in diesem Zusammenhang allen Österreichern und Österreicherinnen als ersten Schritt rasch ein Auskunftsersuchen an die Post zu richten. Dieses ist kostenlos und kann einfach elektronisch per E-Mail gestellt werden. Ein Muster stellt der VKI unter [url.verbraucherrecht.at/post/]
(https://url.verbraucherrecht.at/post/) zum Download zur Verfügung.
Die Post ist verpflichtet, daraufhin Auskunft zu erteilen. Mit der Auskunft kann Klarheit geschaffen werden, ob man selbst mit einer Parteiaffinität in Verbindung gebracht wurde.

In der Folge kann man entscheiden, ob bzw. welche Daten von der Post zu löschen sind und einen entsprechenden Löschungsantrag einbringen. Der VKI wird auch dazu eine Handlungsanleitung bereitstellen. Dieser Löschungsanspruch besteht unabhängig von den Ergebnissen des Verfahrens bei der Datenschutzbehörde und kann im Ergebnis auch umfassender sein.

Zudem stehen den Betroffenen gegebenenfalls weitergehende Ansprüche aufgrund der Datenschutzverletzung zu, beispielsweise Schadenersatzansprüche. Der Oberste Gerichtshof hat in der Vergangenheit bereits in vergleichbaren Fällen Schadenersatz zugesprochen.

„Wenn ein Unternehmen mit derart brisanten Daten Geschäfte macht, darf das nicht folgenlos bleiben. Es sind alle Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, aktiv zu werden und ein Auskunftsersuchen an die Post zu richten. Der VKI wird Schadenersatzansprüche näher prüfen. Dafür ist es aber erforderlich, dass der Verstoß im Einzelfall mit der Auskunftserteilung dokumentiert ist“, erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

SERVICE: Den Mustertext für das Auskunftsersuchen gibt es auf [url.verbraucherrecht.at/post/]
(https://url.verbraucherrecht.at/post/)

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