Schipka: Karfreitag als Feiertag für Evangelische beibehalten
Wien (KAP) – Der Karfreitag soll weiterhin für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben bei gleichzeitigem Entfall der Feiertagszuschläge für jene, die dennoch an diesem Tag arbeiten. Dafür hat sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag im Interview mit Kathpress ausgesprochen. Schipka unterstützt damit einen ähnlichen Vorschlag des evangelischen Bischofs Michael Bünker. Anlass dafür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der in der österreichischen Karfreitagsregelung eine Diskriminierung aus religiösen Gründen festgestellt hat, die jetzt durch den Gesetzgeber in Österreich zu beheben ist.
Weil der Karfreitag für evangelische Christen eine „zentrale religiöse Bedeutung“ habe, solle die diesbezügliche „Feiertagsregelung lediglich modifiziert“ werden. „Mit der Streichung der Zuschläge für jene, die trotzdem am Karfreitag arbeiten, wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen“, führte Schipka aus. Die katholische Kirche werde in dieser Frage eng mit den evangelischen Kirchen zusammenarbeiten. Es sei zu hoffen, dass der Gesetzgeber bald eine Lösung findet, die den Karfreitag als Feiertag für Evangelische weiterhin erhält, sagte der Bischofskonferenz-Generalsekretär.
In Österreich ist der Karfreitag seit den 1950er Jahren nur für Angehörige der evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Angehörige dieser Kirchen hatten bisher Anspruch auf das Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Geklagt hatte ein konfessionsloser Österreicher. Er verlangt von seinem Arbeitgeber ein Feiertagsentgelt für den Karfreitag 2015, an dem er gearbeitet hatte.
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