VP-Ulm ad Stadtrechnungshof: Höchste Gefährdung für Sportler bei vielen Wiener Sportanlagen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VP-Ulm ad Stadtrechnungshof: Höchste Gefährdung für Sportler bei vielen Wiener Sportanlagen

0 271

Wien (OTS) – Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die elektrischen Anlagen von eigenverwalteten sowie von verpachteten Sportanlagen der Magistratsabteilung 51 einer sicherheitstechnischen Prüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung bewertet ÖVP Wien Stadtrechnungshofsprecher Wolfgang Ulm äußerst kritisch: „Die im Bericht geschilderten Fälle von etwa schlecht montierten Leuchten zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf, in vielen Fällen herrscht höchste Gefährdung für die Sportler. Die Stadt Wien hat die Verpflichtung, ihre Anlagen entsprechend zu warten und die Sicherheit zu garantieren. Das ist in vielen Fällen nicht der Fall, das hat der Stadtrechnungshof jetzt bestätigt.“

Skandalös sei, dass die MA 51 anfänglich nicht mit dem Kontrollamt zusammenarbeiten wollte. „Die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer muss die höchste Priorität haben. Die MA 51 ist dringend angehalten, den Empfehlungen Folge zu leisten“, zeigt sich Ulm entschlossen und fordert die Stadt Wien auf, die Prüfungen des Stadtrechnungshofes künftig nicht zu behindern.

Konkretes Verbesserungspotenzial gibt es im Bereich der Notbeleuchtungsanlagen sowie bei den Überprüfungsbefunden der elektrischen Anlagen. Letztere waren oftmals ungenau ausgefüllt beziehungsweise wurde auf die notwendigen Überprüfungen vergessen. In einem Trainingsraum einer Sporthalle etwa war eine Deckenleuchte nur provisorisch und wackelig befestigt, was eine mögliche Gefährdung für die Nutzenden darstellte. In einer Tischtennishalle, waren von einigen Deckenleuchten die Abdeckungen nicht ordnungsgemäß befestigt und hätten auf die unmittelbar darunter befindlichen Spielenden fallen können. „Trotz Aufforderung der Pächterin durch den Stadtrechnungshof Wien den Mangel zu beheben, war dieser auch nach mehrfachen Begehungen der Halle immer noch vorhanden. Das ist grob fahrlässig“, so Ulm der abschließend auch darauf hinweist, dass es bedenklich sei, dass die MA 51 teilweise nicht einmal über die konkrete Nutzung der Sportanlagen Bescheid wusste bzw. nicht über die tatsächliche Anzahl ihrer Sportanlagen Bescheid zu wissen schien.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Rathausklub

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.