Digital Realty startet Offerte auf Euro lautender grüner Anleihen
San Francisco (OTS) – Digital Realty (das „Unternehmen“) (NYSE: DLR), ein führender weltweiter Lösungsanbieter für Rechenzentren, Colocation und Vernetzung, hat heute bekanntgegeben, dass Digital Euro Finco, LLC, eine hundertprozentige Finanzierungs-Tochtergesellschaft des Operating Partnership des Unternehmens, Digital Realty Trust, L.P. (das „Operating Partnership“), mit der Offerte auf Euro lautender grüner Anleihen (die „Euro-Schuldscheine“) begonnen hat. Bei den Euro-Schuldscheinen handelt es sich um vorrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten von Digital Euro Finco, LLC, die durch das Unternehmen und Operating Partnership ohne Einschränkungen garantiert werden.
Mit einem Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Offerte der Euro-Schuldscheine will das Unternehmen bestimmte Projekte im Bereich nachhaltiges Bauen, effiziente Energie- und Ressourcennutzung und erneuerbare Energien ganz oder teilweise finanzieren oder refinanzieren (zusammen „qualifizierte grüne Projekte“), einschließlich der Entwicklung und Sanierung solcher Projekte. Vorbehaltlich der Verteilung eines Betrags in Höhe des Nettoerlöses der Euro-Schuldscheine auf qualifizierte grüne Projekte kann ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses ganz oder teilweise zur Tilgung ausstehender Verbindlichkeiten oder für andere Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Kapitalmanagement verwendet werden. Diese zu tilgenden Verbindlichkeiten werden erwartungsgemäß die vorrangigen, 2020 fälligen 5,875-%-Anleihen des Operating Partnership (gemäß eines heute separat verkündeten Übernahmeangebots für solche Anleihen) (durch Rückkauf oder anderweitig) umfassen und können außerdem Kreditverbindlichkeiten unter den weltweiten Kreditfazilitäten des Operating Partnership sowie andere umlaufende Schuldverschreibungen umfassen.
Die Euro-Schuldscheine werden ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten. Die Euro-Schuldscheine werden nicht unter dem Securities Act registriert und ohne eine Registrierung oder geltende Befreiung von der Registrierungspflicht nicht in den Vereinigten Staaten oder an United States-Personen (im Sinne von Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder verkauft. Bei dieser Pressemeldung handelt es sich weder um ein Verkaufsangebot noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Euro-Schuldscheine. Sie ist auch nicht als ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf der Euro-Schuldscheine in irgendeinem Rechtsraum auszulegen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf ungesetzlich wären.
Informationen zu Digital Realty
Digital Realty unterstützt die Strategien im Hinblick auf Rechenzentren, Colocation und Vernetzung von mehr als 2.300 Unternehmen über sein sicheres und netzwerkorientiertes Angebot an Rechenzentren, die sich überall in Nordamerika, Europa, Lateinamerika, Asien und Australien befinden. Zu den Kunden von Digital Realty gehören inländische und internationale Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen, von Cloud- und IT-Dienstleistern über Kommunikation und soziale Netzwerke bis hin zu Finanzdienstleistern, produzierendem Gewerbe, Energieversorgung, Healthcare und Verbraucherprodukten.
Absicherungserklärung (Safe Harbor Statement)
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Erwartungen, Prognosen und Annahmen beruhen, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese können bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Erfolge deutlich abweichen. Dazu gehören Aussagen in Zusammenhang mit dem Zeitrahmen und der erfolgreichen Abwicklung der Euro-Schuldscheinofferte und der erwarteten Verwendung des Nettoerlöses. Das Unternehmen kann keine Zusicherung geben, dass es in der Lage sein wird, die Offerte zu den erwarteten Konditionen -oder überhaupt – erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Eine weitergehende Auflistung und Beschreibung dieser Risiken und Unwägbarkeiten finden Sie in den Berichten und anderen Unterlagen, die
das Unternehmen bei der US-Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission) einreicht, darunter der Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum
31. Dezember 2017 und den Quartalsberichten auf Formular 10-Q für die Quartale mit Abschluss zum 31. März 2018, 30. Juni 2018 und 30. September 2018. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, irgendwelche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu
revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Erklärung zu Regulation S
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren („Wertpapiere“) von Digital Realty Trust, Inc., oder seinen Tochtergesellschaften dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder bei irgendeiner anderen Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, wiederverkauft, übertragen, angedient oder verbreitet werden. Einzige Ausnahme ist eine Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act bzw. eine davon ausgenommene Transaktion. Dabei behalten alle Wertpapiergesetze irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ihre Gültigkeit. Jegliche Wertpapierofferte wird gemäß Regulation S des Securities Act abgewickelt.
Hinweis an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Eine Offerte, ein Verkauf oder eine anderweitige Andienung der Euro-Schuldscheine an irgendwelche Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („der EWR“) ist nicht vorgesehen, und mit Wirkung ab diesem Stichtag ist dies untersagt. In diesem Kontext ist der Begriff „Kleinanleger“ wie folgt definiert (ein oder mehrere Kriterien treffen
zu): (i) ein Kleinanleger gemäß Punkt (11) des Artikels 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II“); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG (in der jeweils
gültigen Fassung, „IMD“), wobei der Kunde nicht die Kriterien eines professionellen Kunden gemäß Punkt (10) des Artikels 4(1) der MiFID II
erfüllt. Daraus folgt, dass entsprechend Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
(in der jeweils gültigen Fassung, die „PRIIP-Verordnung“) kein Basisinformationsblatt über die Offerte oder den Verkauf der Euro-Schuldscheine oder deren anderweitige Andienung gegenüber Kleinanlegern im EWR erstellt wurde. Aus diesem Grund kann es unter der PRIIP-Verordnung gesetzeswidrig sein, die Euro-Schuldscheine an irgendeinen Kleinanleger zu offerieren oder zu verkaufen oder anderweitig anzudienen.
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