Frauenring: Massive Kritik am geplanten Sozialhilfegesetz der Bundesregierung
Wien (OTS) – Der Österreichische Frauenring (ÖFR) lehnt den Gesetzesentwurf der Regierung zur Sozialhilfe entschieden ab. Seit 50 Jahren setzt sich der Frauenring für soziale Gerechtigkeit, die Gleichstellung von Männern und Frauen, für Frauen- und somit auch Kinderrechte ein – das von der Regierung geplante Sozialhilfegesetz steht dem diametral entgegen. Armutsbetroffene werden stigmatisiert und weiter in die Armut getrieben.
„Die Neuregelung wird vor allem Kinder und Frauen hart treffen. Gerade für Frauen, die die Hauptlast der unbezahlten Arbeit tragen, ist eine menschenwürdige Mindestsicherung von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht eine eigenständige Existenz und damit letztendlich auch den Ausweg aus Gewaltbeziehungen“, sagt Klaudia Frieben, Vorsitzende des ÖFR.
Mit der geplanten „Höchstsicherung“ für die Länder, die nicht überschritten, aber jederzeit unterschritten werden kann, ist ein Wettbewerb nach unten zu erwarten. „Sämtliche wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine solche Politik extrem kurzsichtig ist. Aus armen Kindern werde arme Erwachsene“, sagt Frieben.
Der Frauenring spricht sich zudem klar gegen die geplanten Einschnitte bei Geflüchteten aus. „Die Mindestsicherung wurde in den vergangenen Jahren für fremdenfeindliche Stimmungsmache missbraucht. Wir stellen uns gegen diese Politik der Spaltung. Von einem starken Sozialsystem profitieren alle“, so Frieben.
Die Zuschläge für Alleinerziehende wertet der Frauenring zwar positiv, allerdings werden Alleinerziehende von der Regierung etwa beim Familienbonus und bei der Mittelkürzung in der Kinderbetreuung benachteiligt, was letztendlich zu Verlusten führen könnte.
„Wir fordern Maßnahmen, die Armut tatsächlich entgegenwirken. Etwa den dringend notwendigen Ausbau an kostenlosen bzw. leistbaren Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen, mehr Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und in der Gewaltprävention und eine Bekämpfung des Gender Pay Gaps. Nur so gibt man Frauen überhaupt die Chance, sich aus eigener Kraft ihre Existenz sowohl im aktiven Erwerbsleben als auch im Alter abzusichern“, so Frieben.
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