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ÖAMTC: Am 31. Dezember den Parkschein nicht vergessen

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Wien (OTS) – Trotz Neujahrsstimmung ist der 31. Dezember laut ÖAMTC kein offizieller Feiertag: Wenn Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind, sollten Sie in Kurzparkzonen den Parkschein nicht vergessen.

Achtung, die generellen Ausnahmen sind

  • Stadthallen-Kurzparkzone (15. Bezirk), gültig 18-22 Uhr, Maximale Parkdauer 2 Stunden
  • rund um Bahnhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze.

Besondere Vorsicht vor den Anrainerparkplätzen
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds!
Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.
Navigieren Sie sich zur Kurzparkzone im 15. Bezirk:
http://bit.ly/2jbB0X2
Alle Infos zu Kurzparkzonen in der ÖAMTC-App: www.oeamtc.at/app

(Schluss)
Lasser/Dittrich

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