E-Wirtschaft kritisiert neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung
Wien (OTS) – Als kontraproduktiv für den bevorstehenden Umbau des Energiesystems in Richtung erneuerbarer Energien kritisiert Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft die zum Jahreswechsel vorgelegte Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO 2018) der E-Control, mit der die für Konsumenten geltenden Netznutzungsentgelte ab 2019 neu geregelt werden. „Damit widerspricht die E-Control ihrem eigenen Bekenntnis zu einem verursachungsgerechten Leistungspreis das sie in ihrem Positionspapier Tarif 2.0 publiziert hat“, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie in einer ersten Reaktion. Aus Sicht der Energiewende sei es sehr unbefriedigend, dass die E-Control ihre Versprechen nicht einhalte und auch auf die entsprechende Stellungnahme der E-Wirtschaft nicht reagiert habe.
Wesentlichster Kritikpunkt der E-Wirtschaft an der SNE-VO-2018 ist, dass mit der Festlegung des Grundpreises für Netzebene 7 bei unveränderten 30 Euro pro Jahr auf das Ziel der Neugestaltung der Netztarifstruktur durch eine tendenzielle Annäherung des Preises für gemessene und nicht gemessene Leistung nicht nur verzichtet wurde: Im Gegenteil, man entfernt sich sogar weiter von diesem Ziel, weil gleichzeitig die Arbeitskomponenten in verschiedenen Netzbereichen steigen. In der Folge sinkt der Anteil des Leistungspreises an den Netzgebühren in den verschieden Netzgebieten auf 11 bis 24 Prozent. Schmidt: „Oesterreichs Energie regt dringend an, die Grundpreise auf zumindest 36 € pro Jahr erlösneutral anzuheben um den Weg zur vorgesehene Zielstruktur nicht unnötig zu erschweren.“
Grundgedanke des Umbaus der Netzfinanzierung ist, dass der Großteil der Netzkosten nicht durch die transportierte Strommenge pro Jahr entsteht, sondern durch die Auslegung des Netzes auf eine bestimmte Höchstbelastung. E-Mobilität und die zunehmende Nutzung der erneuerbaren Energien verändern die Inanspruchnahme des Netzes. Das erfordert eine verursachergerechte Umstellung der Netzfinanzierung in Richtung eines Leistungspreises. Oesterreichs Energie ist natürlich bewusst, dass für eine weitgehend zukunftsorientierte Umstellung der Netzfinanzierung auch eine Neuordnung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist, es dürfe aber keine Rückschritte geben, die eine spätere Umstellung erschweren. Schmidt: „Es sollte jede Veränderung dieser und zukünftiger SNE-Verordnungen genutzt werden, um die bisher bestehenden Entgelte in der Netzebene 7 für gemessene und nicht gemessene Leistung tendenziell anzunähern.“ Für die Zukunft fordert Oesterreichs Energie weiters eine gesetzliche Regelung, die inländische Erzeuger verlässlich entlastet sowie eine generelle Befreiung aller Speicher von entnahmeseitigen Netzentgelten.
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