Schwarz: Ärztegesetz bringt Verbesserungen für Ärzteschaft und Patienten
Wien (OTS) – „Viele Patientinnen und Patienten sehen sich beim Besuch bei ihrem Hausarzt mit vollen Wartezimmern und manchmal langen Wartezeiten konfrontiert. Mit dem neuen Ärztegesetz wollen wir die Situation für Patientinnen und Patienten einerseits und für die Ärzteschaft andererseits verbessern. Denn ein wichtiger Schritt, um Wartezeiten in den Ordinationen zu verkürzen und Ambulanzen zu entlasten, ist die Möglichkeit, dass künftig Ärzte Ärzte anstellen können. Auf diese Weise sind zum Beispiel auch längere Ordinationszeiten möglich, auch am Abend, was für Berufstätige wichtig ist. Und wir schaffen eine neue Perspektive für junge Ärzte“, zeigte sich heute, Donnerstag, die Gesundheitssprecherin der neuen Volkspartei, Abg. Gaby Schwarz, anlässlich der Debatte im Nationalrat erfreut über diesen enormen Fortschritt im Gesundheitsbereich.
Konkret soll in Ordinationen ein Arzt auf Vollzeitbasis von 40 Wochenstunden angestellt werden können, in Gruppenpraxen bis zu zwei, höchstens jeweils doppelt so viele Personen in Teilzeit. Junge Ärzte haben so die Möglichkeit, auch im niedergelassenen Bereich in einem Anstellungsverhältnis zu beginnen. „Es ist uns wichtig, Hausärzte zu stärken. Wir brauchen niedergelassene Ärzte für eine wohnortnahe Versorgung, vor allem in den ländlichen Regionen. Das neue Ärztegesetz stärkt genau diese regionale rasche Gesundheitsversorgung.
Die freiberuflich-selbstständige Vertretungsmöglichkeit bleibt natürlich erhalten und ebenso die freie Arztwahl für die Patientinnen und Patienten“, so Schwarz weiter. Die Verrechnung der Leistungen der bei Kassenärzten angestellten Ärzten erfolgt auf Basis des Gesamtvertrags oder einer Einzelvereinbarung.
Mit der vorliegenden Novelle wirken wir auch Befürchtungen, bald zu wenige Notärzte zu haben, entgegen. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung dürfen nun auch als Notärzte ausgebildete Turnusärzte mit 33 Monaten Ausbildung an Einsätzen im Rahmen von organisierten Notarztdiensten, die an Krankenanstalten angebunden sind, eigenverantwortlich tätig werden. Mit dem neuen Ärztegesetz sollen in Zukunft ausreichend klinisch gut ausgebildete Notärzte und Notärztinnen zur Verfügung stehen. „Gerade bei Unfällen oder Herz-Kreislauferkrankungen ist eine rasche notärztliche Hilfe oft lebenswichtig.“
Ein besonderes Anliegen ist der Gesundheitssprecherin auch die in der Novelle enthaltene Klarstellung über den ärztlichen Beistand für Sterbende, die auf einen Vorschlag des Hospiz- und Palliativforums zurückgeht, und die von Experten einhellig begrüßt wird. „Denn worum geht es in der letzten Phase des Lebens? Um Schmerzfreiheit, zumindest Schmerzlinderung, um Leben und Sterben in Würde.“ Symptomatische Therapien wie eben beispielsweise bei Schmerzen oder psychischen Leiden seien im Bereich der palliativmedizinischen Versorgung am Lebensende zulässig. Dies sei aber keine Öffnung in Richtung „aktive Sterbehilfe“ – die Verbote von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord bleiben unberührt. „Es ist dies aber ein wichtiger und positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende, um deren Leiden wirksam lindern zu können. Niemand muss Angst vor Schmerzen haben.“
„All das sind weitere wichtige Schritte in die richtige Richtung, um unser gutes, solidarisches Gesundheitssystem weiter zu verbessern. Und weitere werden folgen, dafür stehen wir“, so die Abgeordnete abschließend.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub