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AKW Krško: Kärnten fordert grenzüberschreitende UVP

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Klagenfurt (OTS/LPD) – Das Land Kärnten bleibt bei seiner Forderung nach einer Stilllegung des immer wieder für Probleme und Sicherheitsrisiken sorgenden Atomkraftwerkes Krško in Slowenien, nahe der Österreichischen Staatsgrenze. Ein heutiger Medienbericht, wonach die Laufzeit des AKW ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sogar ohne Zeitlimit verlängert werden könnte und zudem ein Trockenlager für Atommüll am Gelände geplant sei, lassen bei Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Umweltlandesrätin Sara Schaar die Alarmglocken neuerlich schrillen.

Der Landeshauptmann fordert die Österreichische Bundesregierung auf, ihre Verantwortung gegenüber der Kärntner und der gesamtösterreichischen Bevölkerung wahrzunehmen und unverzüglich in Kontakt mit den politischen Vertretern der beiden Eigentümerstaaten Slowenien und Kroatien zu treten, um eine grenzüberschreitende UVP durchzusetzen. „Bundeskanzler Kurz, Außenministerin Kneissl und Umweltministerin Köstinger müssen rasch handeln. Zum Schutz der Kärntner bzw. der österreichischen Bevölkerung müssen sie alle Hebel in Bewegung setzen, um das AKW besser heute als morgen stillzulegen“, macht Kaiser deutlich. Nachdem der jetzige Verteidigungsminister Kunasek bereits 2015 den damaligen Außenminister Kurz diesbezüglich öffentlich in die Pflicht nahm und sie beide nunmehr die Regierungskoalition bilden, erwartet sich der Kärntner Landeshauptmann volle Unterstützung: „Jetzt kann Bundeskanzler Kurz gemeinsam mit seinen Regierungskolleginnen nachholen, was er als Außenminister über Jahre verweigert hat: Vollen Einsatz für eine atomfreie, europäisch-nachbarschaftliche Zukunft.“

Volles Engagement erwartet sich auch Kärntens Umweltlandesrätin Sara Schaar von Umweltministerin Elisabeth Köstinger: „Immer wieder betont die Ministerin, wie sehr sie gegen Atomkraft ist. Der Worte sind nun genug gefallen, jetzt muss sie Farbe bekennen und endlich Taten folgen lassen. Die Laufzeitverlängerung für Krško darf nicht einfach tatenlos hingenommen werden. Schon viel zu oft hat die Welt leidvoll erfahren, was passiert, wenn sich die nicht restlos zu kontrollierende Atomkraft selbstständig macht“, verweist Schaar auf Beispiele wie Tschernobyl oder Fukushima. Ihrer rechtlichen Ansicht nach bestünde im Falle Krško eine ESPOO-Pflicht, die unweigerlich zu einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung führen müsste. „Die Bundesregierung muss das einfordern, sich dann gemeinsam mit Kärnten an einer solchen UVP beteiligen und alle möglichen Rechtsmittel gegen eine Laufzeitverlängerung ergreifen“, stellen Kaiser und Schaar klar.

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