Arbeitnehmermitbestimmung ist gefährdet: AK fordert Stärkung der Betriebsräte
Linz (OTS) – <a>Eine große ISW-Betriebsrätebefragung im Auftrag der AK Oberösterreich zeigt, dass die Arbeitnehmermitbestimmung auch in den Betrieben gefährdet ist – nicht zuletzt durch Maßnahmen und Pläne der Bundesregierung. „Das österreichische Erfolgsmodell ist ohne Arbeitnehmermitbestimmung nicht denkbar“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Die Betriebsräte leisten enorm wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Deshalb fordern wir, dass sie nicht geschwächt, sondern gezielt gestärkt werden!“</a>
552 Betriebsratsvorsitzende aus ganz Oberösterreich sowie aus allen Branchen und Wirtschaftsbereichen haben sich im September an der ISW-Betriebsrätebefragung 2018 beteiligt.
Die Änderungen bei der Höchstarbeitszeit (12-Stunden-Tag sowie 60-Stunden-Woche als Regel und nicht als Ausnahmefall, Entfall der Notwendigkeit sowohl einer Betriebsvereinbarung als auch einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat) werden von den Betriebsratsvorsitzenden einhellig abgelehnt. 92 Prozent (!) bewerten diese Änderungen durch die aktuelle Regierungskoalition als eher nicht bis überhaupt nicht positiv (davon alleine 57 Prozent als überhaupt nicht positiv), nur acht Prozent als eher bis sehr positiv. Jeweils etwa vier Fünftel der Befragten befürchten negative Auswirkungen auf Gesundheit und Arbeitssicherheit einerseits sowie auf Familienleben und Freizeitgestaltung andererseits. Interessant erscheint, dass immerhin 42 Prozent der Befragten negative Folgen für das Einkommen der Beschäftigten in ihrem Betrieb erwarten. Diese Einschätzungen der Betriebsratsvorsitzenden haben sich als sehr begründet erwiesen, wie die mittlerweile bekannt gewordenen ersten Rechtsfälle zum 12-Stunden-Tag zeigen.
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht vor, den Jugendvertrauensrat abzuschaffen. Dabei werden die Jugendvertrauensräte von den Betriebsratsvorsitzenden sehr geschätzt. Bezogen auf alle Befragten finden es 83 Prozent eher bis sehr wichtig, dass Jugendliche im Betrieb durch einen Jugendvertrauensrat vertreten werden. Betrachtet man nur jene Betriebsratsvorsitzenden, in deren Betrieb tatsächlich ein Jugendvertrauensrat existiert, steigt dieser Anteil sogar auf 91 Prozent! (31 Prozent oder 173 von 552 Betriebsräten gaben an, dass es in ihrem Betrieb einen Jugendvertrauensrat gibt.) Die Zusammenarbeit zwischen Jugendvertrauensrat und Betriebsrat ist vielfältig. Der Jugendvertrauensrat ist auch deshalb für den Betriebsrat sehr wichtig, weil ersterer gewissermaßen eine Schule für letzteren darstellt. So gaben 56 Prozent an, dass derzeitige Betriebsratsmitglieder zuvor im Jugendvertrauensrat tätig waren. Die Abschaffung des Jugendvertrauensrates würde indirekt also auch die Betriebsratsarbeit schwächen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es für viele Betriebsratsvorsitzende schon jetzt schwierig ist, geeignete und motivierte Betriebsratsmitglieder zu finden.
88 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden empfinden es als eher nicht bis überhaupt nicht leicht, aus ihrer Sicht geeignete Personen für die Mitarbeit im Betriebsrat zu gewinnen. Als wichtigster Hindernisgrund für ein Engagement in der betrieblichen Interessenvertretung wird von den Betriebsratsvorsitzenden der Zeitdruck in der Arbeit betrachtet. Weitere wichtige Störfaktoren bei der Rekrutierung betriebsrätlichen Nachwuchses sind die Angst vor beruflichen Nachteilen sowie das Übergreifen der Betriebsratsarbeit in den Freizeitbereich.Dass auch in Österreich im Jahr 2018 Betriebsräte mitunter Repressionen zu gewärtigen haben, zeigt der jüngst bekannt gewordene Plan des AUVA-Obmanns, den eigenen Betriebsratsvorsitzenden wegen kritischer Äußerungen anzuzeigen.
Eine skeptische Position haben die Betriebsratsvorsitzenden gegenüber der von der Regierung beabsichtigten gesetzlichen Zusammenlegung von Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat. Den 17 Prozent der Befragten, die dies als Stärkung interpretieren, stehen 43 Prozent gegenüber, die darin eher eine Schwächung sehen. 40 Prozent haben dazu keine dezidierte Meinung. Eine Zusammenlegung auf Basis der bestehenden Regelungen über die Anzahl der Betriebsratsmitglieder und über die Freistellung würde jedenfalls zu einer geringeren Zahl von Betriebsratsmitgliedern führen. Damit würde die betriebliche Mitbestimmung nachhaltig geschwächt.
Der Kurs der Regierung, die Arbeitnehmermitbestimmung zurückzudrängen, findet also auf der betrieblichen Ebene seine Fortsetzung. „Wir lehnen diesen Kurs entschieden ab“, betont AK-Präsident Kalliauer. „Stattdessen verlangen wir eine gezielte Stärkung der Betriebsräte: durch eine Wiederherstellung der Mitbestimmungsmöglichkeiten im Arbeitszeitrecht, durch ein klares Bekenntnis zum Jugendvertrauensrat, durch die Beibehaltung getrennter Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte, durch Ausbau und flexiblere Gestaltung der Ansprüche auf Freistellung, durch Erweiterung des Kündigungs- und Benachteiligungsschutzes sowie durch Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung von Cluster-Betriebsräten, zum Beispiel in Einkaufszentren oder Gewerbeparks.“
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