Stellungnahme der Arlberger Bergbahnen AG zur heute gefällten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes zu UVP Kappl-St.Anton | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Stellungnahme der Arlberger Bergbahnen AG zur heute gefällten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes zu UVP Kappl-St.Anton

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Wien (OTS) – Die heute gefällte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur geplanten Skigebietsverbindung Kappl-St.Anton ist – wenn auch betrüblich – zur Kenntnis zu nehmen.

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt ein verträgliches und nachhaltig das sinnvollste Projekt eingereicht zu haben. Sonst hätten wir in erster Instanz des UVP-Verfahrens nicht recht bekommen. Dass nun die zweite Instanz diese Entscheidung kippt, ist für uns und besonders für unsere Partner in Kappl betrüblich, aber zur Kenntnis zu nehmen“, stellen die Vorstände der Arlberger Bergbahnen Mario Stedile-Foradori und Walther Thöny fest.

Besonders im Lichte der Ursprungsidee des Tiroler Seilbahnprogramms, das die Verbindung von Kappl mit St. Anton als begrüßenswertes Idealprojekt bezeichnet hatte, ist die nunmehrige Entscheidung bedauerlich.

Dabei halten die Vorstände der ABBAG fest: „Dass wir unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Destinatiosnpartner gegenüber verantwortlich sind und für uns der Blick nach vorne zählt.“

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