Marina Hanke (SPÖ) ad Jugendschutzbestimmungen: Schwarz-Blau ohne Vorbildwirkung – Wien steuert dagegen
Wien (OTS/SPW-K) – Im Wiener Landtag wird heute das Wiener Jugendschutzgesetz abgeändert. SPÖ-Gemeinderätin Marina Hanke betont, dass es seit jeher ein großes Anliegen der Stadt Wien war, eine österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen herbeizuführen.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland herrschen bereits einige Zeit harmonisierte Bestimmungen. „Es braucht dieses Gesamtpaket, welches die Ausgehzeiten und vor allem den Umgang mit Alkohol vereinheitlicht. Wir setzen damit im heutigen Landtag den gemeinsamen Beschluss der Bundesländer vom Frühjahr um“, so Hanke entschlossen. Diesem Beschluss vorausgegangen und aus Sicht von Hanke besonders wichtig war die Einbindung der Bundesjugendvertretung.
Das Wiener Jugendschutzgesetz sieht vor, dass das Rauchen und der Konsum gebrannter Alkoholika generell erst ab 18 Jahren erlaubt sind. Das Ausgehen bis 14 Jahre ist bis 23 Uhr erlaubt. Bis 16 Jahre ist die Ausgehzeit bis 1 Uhr festgelegt. Ab 16 Jahre gibt es keine Einschränkung.
Wenn man an den Raucherschutz denkt, so kann man Schwarz-Blau die Vorbildwirkung getrost absprechen, so die SPÖ-Gemeinderätin. Schließlich habe man in der Gastronomie das Rauchverbot sang- und klanglos gekippt und damit mutwillig die Gesundheit von MitarbeiterInnen aufs Spiel gesetzt. „Nicht allein deshalb war es uns besonders wichtig, die Bundesregierung darauf zu drängen, künftig mehr Geld in Prävention zu investieren. Es kann nicht früh genug damit begonnen werden, Jugendliche auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen.“
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