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AK und ÖGB: Job weg – Ablehnung von 12-Stunden-Tag

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Wien (OTS) – Seit fast 20 Jahren arbeitete Fatma B. als Hilfsköchin in einer Wiener Restaurantkette. Dann das: Ihr Chef verlangte von der 56-Jährigen, dass sie entweder ab 1. September täglich 12 Stunden arbeiten oder man sie kündigen müsse. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Das ist genau, was wir befürchtet haben: Seit Inkrafttreten des 12-Stunden-Tag-Gesetzes machen die Arbeitgeber Druck. Im konkreten Fall benutzte ein Arbeitgeber offenbar das 12-Stunden-Tag-Gesetz, um eine ältere Arbeitnehmerin los zu werden.“ Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida konkretisiert: „Wir wissen, dass Fatma B. nicht die einzige Betroffene in ihrem Betrieb ist. Aber viele KollegInnen haben Angst, sich zu wehren. Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein, denn die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig.“

Fatma B. arbeitet seit 1999 Teilzeit als Hilfsköchin in einem Lokal in der Wiener Leopoldstadt. Am 31. August wurde Frau B. nach beinahe 20 Jahren zum Gespräch zum Chef gerufen. Er stellte ihr das 12-Stunden-Tags-Ultimatum, setzte sie unter Druck. Sie suchte den Kompromiss, bot an 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, aber 12 Stunden täglich – das schaffe sie gesundheitlich nicht. Das Angebot reichte dem Arbeitgeber jedoch nicht.

Der Chef legte ihr ein Schreiben vor, mit dem sie bestätigen sollte, dass das Arbeitsverhältnis mit 14. September „einvernehmlich“ beendet wird. Fatma B. wollte sich zuerst mit ihrer Schwiegertochter beraten. Doch der Chef ließ sie nicht aus dem Zimmer gehen, bis sie unterschrieb. Dann schickte er sie gleich nachhause.

Endlich konnte sie mit ihrer Vertrauten sprechen, ihrer Schwiegertochter. Diese marschierte mit ihr zur AK Arbeitsrechtsberatung und meldete sich bei der ÖGB Hotline zur Arbeits-zeit. Obwohl die Beendigung unter Druckausübung wohl nicht wirksam zustande gekommen war, wollte die Arbeitnehmerin sie nicht anfechten. Sie wollte in einem solchen Arbeitsklima einfach nicht mehr weiterarbeiten. Dem Arbeitgeber wurde schriftlich mitgeteilt, dass Fatma B. bis 14. September jedenfalls arbeitsbereit sei, sie aber vom Chef nachhause geschickt, und somit dienstfrei gestellt wurde. Die AK hat für die Arbeitnehmerin die Abfertigung von 6 Monatsentgelten eingefordert. 4 Monate hätten ihr noch auf ihr 20-jähriges Dienstjubiläum gefehlt, dann hätte die Abfertigung 9 Monatsentgelte betragen. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „In diesem Fall hat ein Arbeitgeber offenbar das 12-Stunden-Tag-Gesetz benutzt, um eine ältere Arbeitnehmerin los zu werden – und hat sich noch Geld bei der Abfertigung erspart.“

Der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida erzählte Fatma B., dass sie nicht die einzige in ihrem Betrieb sei, die zu einem 12-Stunden-Tag gezwungen werden sollte. Besonders KollegInnen über 50 Jahre seien gedrängt worden, 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Den Mut wie Frau B. hatten sie allerdings nicht: Um nicht den Job zu verlieren, haben sich die meisten mit den neuen unmenschlichen Arbeitszeiten abgefunden.

Vida-Chef Roman Hebenstreit sagt: „Wir werden alle Beschäftigten mit aller Kraft unterstützen, wenn sie sich gegen die einseitige Verhängung des 12-Stunden-Tags wehren wollen. Der Fall von Fatma B. zeigt eines ganz deutlich: Das von der Regierung viel beschworene Recht auf ,Freiwilligkeit‘ bei der 11. und 12. Arbeitsstunde ist nichts als ein leeres Versprechen. In der Praxis der Arbeitswelt sitzt der Arbeitgeber am längeren Ast.“ AK Präsidentin Renate Anderl:
„Dieser Raubbau an der Gesundheit durch den 12-Stunden-Tag wird sich für die Betroffenen und die ganze Gesellschaft noch Monate und Jahre später auswirken, wenn die ArbeitnehmerInnen einfach nicht mehr können.“

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