Industrie: SV-Reform bringt notwendige Modernisierung und partnerschaftliche Entscheidungsstrukturen
Wien (OTS/PdI) – „Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet eine große, längst notwendige Strukturreform des österreichischen Sozialversicherungssystems“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, anlässlich des heutigen Ministerrats zur Sozialversicherungsreform. Der Entwurf beinhalte insbesondere eine Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 Träger, womit Systemeffizienz und Mitteleinsatz optimiert und Doppel- und Mehrgleisigkeiten vermieden werden können. Die Zusammenlegung der 9 Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse mit österreichweiter Budget- und Personalhoheit gewährleiste einen einheitlichen Leistungskatalog und eine einheitliche Vollzugspraxis. Weiters würden die Selbstverwaltungsgremien hinsichtlich Zahl und Größe deutlich verschlankt und modernisiert. Die Reform stelle Bürgerinnen und Bürger in den Mittepunkt, nicht Funktionärinnen und Funktionäre sowie überkommene Strukturen.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Nach dem Gesetzesentwurf ist künftig eine ausgewogene Repräsentanz der Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter in den Gremien der Selbstverwaltung der Österreichischen Gesundheitskasse und der Pensionsversicherungsanstalt vorgesehen. „Künftig wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich, Entscheidungen werden gemeinsam getroffen“, so Neumayer. Zeitgemäße Bestimmungen zu Unvereinbarkeiten von Funktionen, Eignungstests für Versicherungsvertreter, die Vereinfachung von Mehrfachversicherungen, die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch beeidete Wirtschaftsprüfer, eine Stärkung der Aufsicht und eine verstärkte Zielsteuerung würden das Gesetzespaket ergänzen.
Faktor Arbeit in Österreich überdurchschnittlich hoch belastet
Zur dringend notwendigen Lohnnebenkostensenkung setze der Entwurf den ersten Schritt: Mit 1.1.2019 sinkt der Unfallversicherungsbeitrag um 0,1 Prozentpunkte. „Nach wie vor ist der Faktor Arbeit in Österreich überdurchschnittlich hoch belastet – mit negativen Folgen für Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den größten Anteil des Abgabenkeils in Österreich machen die Sozialversicherungsbeiträge der Dienstgeber aus. Die Lohnnebenkosten sind in Österreich rund vier Prozentpunkte höher als in Deutschland. Daher muss, konsequent Hand in Hand mit der Reform der AUVA, die im Regierungsprogramm verankerte Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3 auf 0,8 Prozent innerhalb der Legislaturperiode realisiert werden. Mehr Qualität und Innovation sowie eine Entlastung des Faktors Arbeit sind das Gebot der Stunde“, erklärte Neumayer.
„Alle Entscheidungsträger stehen in der Verantwortung, die Sozialversicherungsstruktur zugunsten der Versicherten sowie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zukunftsfit, effizient und bürgernah aufzustellen. Die Bundesregierung beweist mit dieser Reform Verantwortungsbewusstsein für die Zukunft“, so der IV-Generalsekretär abschließend.
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