Neuerliche Festnahmen und Hausdurchsuchungen bei Staatsverweigerern
Wien (OTS) – In den frühen Morgenstunden des 11. Oktober 2018 ist die Polizei in der Steiermark gegen drei Personen der staatsfeindlichen Verbindung „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) eingeschritten. Der Einsatz geschah auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz und wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Steiermark geleitet. Es wurden zwei Personen festgenommen, eine Person zur Einvernahme vorgeführt und drei Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Grundlage der gerichtlichen Anordnungen war die führende Betätigung der Personen (§ 246 Abs. 2 StGB) beim Pseudogerichtshof ICCJV, der auch einen exekutiven Arm mit sogenannten „Sheriffs“ aufgebaut hat. Nachdem bei Amtshandlungen gegen Mitglieder der ICCJV am 2. Oktober 2018 auch Bombenbau-Anleitungen sowie legale und illegale Schusswaffen samt Munition sichergestellt werden konnten, hat die StA Graz nach Beschuldigtenvernehmungen die weiteren Anordnungen zur Festnahme und Hausdurchsuchung erlassen.
Bei der Durchführung der von der StA Graz angeordneten Maßnahmen wurden die Staatsschutz- und Polizeikräfte durch polizeiliche Sprengstoffexperten und das Einsatzkommando Cobra unterstützt.
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