NEOS: Verfassungsgericht soll über Aktenherausgabe entscheiden
Wien (OTS) – „Die heutige Auskunftsperson im Eurofighter-Untersuchungsausschuss hat leider wenig zur Aufklärung beigetragen“, sagt NEOS-Fraktionsführer Michael Bernhard nach der Befragung der PR-Beraterin und Lobbyistin Karin Keglevich-Lauringer. „Leider war es erneut so, dass eine Auskunftsperson von schweren Erinnerungslücken geplagt war“, sagt Bernhard. Der Ausschuss hat Frau Keglevich in der heutigen Sitzung E-Mails aus dem Jahr 2004 vorgelegt, in denen sie EADS ganz klar und eindringlich davor warnt, Gegengeschäfte abzurechnen, die nichts mit dem Eurofighter-Kauf zu tun zu haben. Frau Keglevich hat zwar die Echtheit des Papiers nicht angezweifelt, beteuerte aber, sich nicht an das Schreiben erinnern zu können. „Unseren Verdacht, dass Gegengeschäftsbestätigungen zu Unrecht ausgestellt worden sind, konnte Frau Keglevich mit diesen Erinnerungslücken leider alles andere als ausräumen“, sagt Bernhard und betont: „Das ist umso bedenklicher, da uns Frau Keglevich heute bestätigt hat, dass sie nach wie vor für EADS/Airbus tätig ist, und die Typenentscheidung der Regierung unmittelbar bevorsteht.“
Empört zeigt sich Bernhard über das Verhalten von Walter Schön:
Der Rüstungslobbyist hat sich bekanntlich im September der Befragung entzogen, woraufhin der Untersuchungsausschuss eine Beugestrafe und eine neuerliche Ladung unter Androhung einer polizeilichen Vorführung beantragt hat. Bernhard: „Und was macht Herr Schön? Er fliegt ins Ausland, meldet seine Wohnsitze in Österreich ab und ist nicht mehr greifbar, wie wir seit gestern wissen. Das wird bestimmt auch die Staatsanwaltschaft interessieren, die ja gegen Herrn Schön ermittelt. Und wir als Untersuchungsausschuss werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um ihn vor den Ausschuss zu bekommen.“
Kämpferisch zeigt sich Bernhard auch gegenüber der Finanzprokuratur:, „Es ist absolut inakzeptabel, dass uns diese seit Wochen mit fadenscheinigen Begründungen die Akten der Task Force Eurofighter vorenthält. Wir haben uns daher entschlossen, deswegen den Verfassungsgerichtshof anzurufen.“ Der U-Ausschuss hat den entsprechenden Antrag heute einstimmig beschlossen. Bernhard: „Weder Erinnerungslücken, noch unwillige Behörden werden uns am Aufklären hindern!“
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