REVOLVE reicht Registrierungserklärung für geplanten Börsengang ein
Cerritos, Kalifornien (ots/PRNewswire) – Advance Holdings, LLC (wird in Revolve Group, Inc., „REVOLVE“ umfirmiert) gab heute die Einreichung einer Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission bekannt, die im Rahmen der geplanten Börsenemission von Anleihen seiner Stammaktien erfolgte. Die Anzahl der anzubietenden Aktien und die Preisspanne für das geplante Emissionsangebot sind noch nicht festgelegt. REVOLVE hat die Absicht, die Notierung seiner Stammaktien an der New Yorker Börse (NYSE) unter dem Börsenkürzel „RVLV“ zu beantragen.
Morgan Stanley & Co. LLC und Credit Suisse Securities (USA) LLC werden als federführende gemeinsame Konsortialführer dieses Börsengangs agieren. BofA Merrill Lynch wird ebenfalls als gemeinsamer Konsortialführer für den Börsengang agieren. Barclays Capital Inc. und Jefferies LLC werden als Konsortialführer für diese Börsenemission fungieren und Cowen and Company, LLC, Guggenheim Securities, LLC, Raymond James & Associates, Inc. sowie William Blair & Company, L.L.C. werden als Co-Manager bei dieser Börsenemission tätig werden.
Das Emissionsangebot wird ausschließlich mittels eines Prospekts erfolgen. Kopien des vorläufigen Prospekts für dieses Emissionsangebot können, sobald sie verfügbar sind, von Morgan Stanley & Co. LLC, Attention: Prospectus Department, 180 Varick Street, 2nd Floor, New York, NY 10014, oder telefonisch unter 1-866-718-1649 angefordert werden; bzw. von Credit Suisse Securities (USA) LLC, Attention: Prospectus Department, One Madison Avenue, New York, NY 10010, telefonisch unter 1-800-221-1037 oder per E-Mail unter newyork.prospectus@credit-suisse.com angefordert werden.
Eine Registrierungserklärung bezüglich dieser Wertpapiere wurde bei der Securities and Exchange Commission eingereicht, ist aber noch nicht wirksam geworden. Diese Wertpapiere dürfen vor dem Zeitpunkt, an dem die Registrierungserklärung wirksam wird, weder verkauft noch dürfen Kaufangebote angenommen werden.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder die Aufforderung eines Angebots zum Kauf dieser Wertpapiere dar. Ferner darf ein Verkauf dieser Wertpapiere in keinem Staat oder Rechtsraum stattfinden, in dem ein solches Angebot, feine Aufforderung zum Kauf oder ein Verkauf vor einer Registrierung oder Zulassung im Rahmen der Wertpapiergesetzgebung eines solches Staates bzw. Rechtsraums ungesetzlich wären.
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