BMI dementiert Berichte über Informationssperre
Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres weist die in der laufenden aktuellen Berichterstattung erhobenen Vorwürfe zu seiner Medienarbeit zurück. „Von einer ‚Informationssperre‘ kann keine Rede sein“, stellt der Leiter der Präsidialsektion im BMI, Karl Hutter, fest. In dem kritisierten Schreiben des BMI-Ressortsprechers werde nicht nur ausdrücklich auf das „rechtlich vorgesehene“ Maß der Zusammenarbeit mit Medien hingewiesen, sondern es wurde zur Erläuterung auch eine umfangreiche Passage aus dem Auskunftspflichtgesetz beigefügt.
Hutter betont als Vorgesetzter des Verfassers, dass es sich bei dem Mail weder um eine Weisung handle noch um ein Schreiben, das im Auftrag oder auch nur im Wissen des Innenministers oder seines Kabinetts verfasst wurde. Formulierungen wie „Schreiben aus dem Ministerbüro“ oder gar „Geheimpapier“ seien unzutreffend.
„Das Mail stellt auch keineswegs eine Leitlinie für die Arbeit der Kommunikations-Mitarbeiter im Bundesministerium und den Landespolizeidirektionen dar“, sagt Hutter. Die Prinzipien der Medienarbeit seien aktuell im „Erlass für die interne und externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und der nachgeordneten Behörden und Dienststellen“ geregelt.
Wie bereits gestern angekündigt, werde das BMI die aktuelle Debatte zum Anlass für eine Neufassung der Grundlagen der Medienarbeit nehmen. „Wir werden unter meiner Koordination und unter Federführung des Kommunikations-Abteilungsleiters neue Leitlinien erstellen. Diese werden nach Fertigstellung auch den Kolleginnen und Kollegen der Medien zur Verfügung gestellt“, kündigt Hutter an.
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