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Beschluss zur Novelle des NÖ Jugendgesetzes

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St. Pölten (OTS/NLK) – In der heutigen Regierungssitzung wurde der Beschluss zur Novelle des niederösterreichischen Jugendschutzgesetzes gefasst. Die geplante Neuregelung beinhaltet neben der Ausweitung der Ausgehzeiten für junge Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auch die Ausweitungen der Verbote für „Alkohol und Tabakwaren“ von 16 auf 18 Jahre. „Durch unsere Arbeit in Niederösterreich haben wir einen entscheidenden Grundstein für die österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze geschaffen. Es freut mich sehr, dass wir uns österreichweit darauf einigen konnten, das gesetzliche Alter für den Tabakkonsum auf das in ganz Europa übliche Alter von 18 Jahren anheben zu wollen“, so Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Nach der Einbringung und der Beschlussfassung im Landtag soll die neue Jugendschutzregelung mit Jänner 2019 in Kraft treten.

Die konkreten Änderungen der geplanten Novelle des NÖ Jugendgesetzes bringen neben der Anhebung bei den Ausgehzeiten von 22 auf 23 Uhr bis 14 Jahre auch eine Anhebung auf Vollendung des 18. Lebensjahres bei gebranntem Alkohol und beim Verkauf von Tabakwaren. „Bei den Ausgehzeiten gibt es künftig nur mehr zwei Zeiten, die sich unsere Jugendlichen merken müssen. Unter 14 Jahre bis 23 Uhr und von 14 bis 16 Jahre bis 1 Uhr. Die Erziehungsberechtigten bleiben natürlich weiterhin entscheidend für das Ausschöpfen der Grenzen“, so Teschl-Hofmeister.

„Durch diese Änderungen wird die lange geforderte österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze nun Schritt für Schritt zur Wirklichkeit. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Einigungen möglich gemacht haben“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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