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Wirtschaftsbund: Festlegung von Gehaltsregelungen ist Sache der Sozialpartner

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Wien (OTS) – Der ÖVP-Arbeitnehmerbund fordert, Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen in allen Kollektivverträgen zu berücksichtigen. Wirtschaftsbund-Generalsekretär René Tritscher stellt klar, “dass es bei der Anrechnung von Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen bereits klare Regelungen im Gesetz gibt. Die Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen soll jedoch wie bisher Kernkompetenz der Sozialpartner bleiben.“

Schon seit jeher sind die Festsetzung der Mindestlöhne und -gehälter sowie die Einteilung in Beschäftigungsgruppen Sache der Kollektivverträge. Dazu gehören auch Regelungen über Gehaltsvorrückungen. „Es ist somit die Entscheidung der Sozialpartner, die Anrechnung bei Gehaltsvorrückungen für Mütter und Väter gleichermaßen zu regeln“, so Tritscher.

Einige Kollektivverträge sehen bereits Möglichkeiten einer Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen vor, wie z.B. der Kollektivvertrag für Angestellte in der Metallbranche oder der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.

„Eine Notwendigkeit, diese Kernkompetenz der Sozialpartner auf eine gesetzliche Ebene zu heben, sehen wir nicht“, bekräftigt Tritscher. „Denn zum einen wurde im Regierungsprogramm klar festgehalten, dass dies Aufgabe der Sozialpartner ist und zum anderen greift man damit massiv in ein Kerngebiet der Kollektivvertragsparteien ein“, hält Wirtschaftsbund-Generalsekretär René Tritscher fest.

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