Musterfeststellungsklage
Düsseldorf (ots) – Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen als Gesellschafter der neugegründete R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Partnerschaftsgesellschaft Rogert & Ulbrich mit Sitz in Düsseldorf ist bereits seit Ende September 2015 unter der Internetseite auto-rueckabwicklung.de Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher.
Prof. Dr Rogert stellte früh fest, dass der VW-Konzern und sein Händlerring nach dem Motto „wer nicht klagt, kriegt nix“ agiert. „Eine ebenso einfache wie erfolgreiche Strategie“, so der Anwalt.
Umso erfreulicher war es, als es seiner Kanzlei im September 2016 als erster Kanzlei in NRW gelang, Gewährleistungsansprüche wegen des Abgasskandals gerichtlich gegen einen Händler durchzusetzen. Das Gericht nannte das Kind in der mündlichen Verhandlung beim Namen und sprach von massenhaftem Betrug statt von Schummelsoftware.
Im Januar 2017 erstritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich vor dem Landgericht Hildesheim den ersten Sieg gegen die Volkswagen AG aus unerlaubter Handlung und sogar ausdrücklich wegen Betruges und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Dadurch bereitete die Kanzlei Rogert & Ulbrich den Boden für Individualklagen ebenso wie der nunmehr die anstehenden Musterfestststellungsklage.
Seitdem vertritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich rund 8.000 Mandaten und es wurden über 6.000 Klagen erhoben. An 82 von 115 Landgerichten haben die Kollegen Stoll & Sauer und die Kanzlei Rogert & Ulbrich nach eigenen Angaben bereits klagestattgebende Urteile gegen die Volkswagen AG errungen.
So war es nicht fernliegend, dass sich die führenden Kanzleien im Abgasskandal zusammenschließen, um gemeinsam eine Gesellschaft für die Herhebung von Musterfeststellungsklagen zu gründen – die R|U|S|S Litigation GmbH.
Die neuen Geschäftsführer der R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias Ulbrich, Dr. Ralf Stoll und Ralf Sauer freuen sich, dass der VZBV in Kooperation mit dem ADAC der neu gegründeten Gesellschaft das Vertrauen schenkt, die bundesweit erste Musterfestststellungsklage zu führen. Prof. Dr. Marco Rogert erklärt: „Es erfüllt uns auch ein wenig mit Stolz, da uns anfangs viele für unser Tun belächelt haben.“
„Unter dem Dach der neu gegründeten Spezialgesellschaft R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden wir nunmehr das neue Instrument zum Verbraucherschutz erstmals anwenden. Das ist trotz der bestehenden Kritik an der Struktur dieser Klageform ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und ein wesentlicher erster Schritt in die richtige Richtung. Wir betreten neues juristisches Terrain und leisten echte Pionierarbeit, erläutert Tobias Ulbrich weiter.
Prof. Dr. Marco rogert führt zur ersten Musterfeststellungsklage weiter aus: „Es bleibt zu hoffen, dass Geschädigte, die bis heute nicht geklagt haben – und das sind rechnerisch schier unglaubliche 99 % der Betroffenen – die Zeichen der Zeit erkennen und sich nunmehr auf diesem Weg gegen den dreisten Griff ins Portemonnaie zur Wehr setzen.“
SPD Mann Reinhold Jost hat laut heutiger Handelsblatt-Meldung in anderem Kontext Richtung Automobilindustrie gesagt: „Wer bescheißt, der zahlt!“ Dem ist nach Auffassung der Anwälte nichts hinzuzufügen.
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