COBIN claims/“dieselklage.at“: Neue Sammelklage am Landesgericht Feldkirch eingebracht
Wien (OTS) – Der nicht gewinnorientierte Verein COBIN claims – Initiator der VW-Sammelklagen-Aktion „dieselklage.at“ – ließ am Montag eine nächste Sammelklage einbringen, diesmal am Landesgericht Feldkirch. Das Gericht hat die Klage angenommen und VW den Auftrag gegeben, via Klagebeantwortung auf die Klage zu reagieren. Weitere Sammelklagen sollen rechtzeitig vor Verjährungseintritt an Landesgerichten im übrigen Österreich folgen. Eine erste Pilot-Klage war bereits im März in Wien eingebracht worden.
„VW hat die Vorarlberger Käufer – Konsumenten und Unternehmer gleichermaßen – getäuscht, der bezahlte Kaufpreis war um 20 bis 40 Prozent überhöht, die Differenz wird zurückgefordert“, sagt Anwalt Dr. Benedikt Wallner: „Zusätzlich wird in jedem Einzelfall auch das Feststellungsbegehren für künftige Schäden erhoben. Das Softwareupdate ist keine Schadensbeseitigung, weil es zu einer Beeinträchtigung der Lebensdauer, Zuverlässigkeit und Instandhaltbarkeit von Motor, Rußpartikelfilter, Abgasrückführungsventil etc. führen kann.“
Bei einem Wiederverkauf der Fahrzeuge werde man nur mehr einen wesentlich geringeren Wert am Markt erzielen, weil der Markt ein manipuliertes Fahrzeug mit Preisabschlägen versieht, und läuft Gefahr überhaupt keinen Abnehmer zu finden. Seitdem laut deutschem Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote in deutschen Städten zulässig sind, und die ersten Städte bereits diese Maßnahmen verhängen müssen, drücken in Deutschland unverkäufliche Gebrauchtfahrzeuge auf den österreichischen Markt, der durch das deutsche Überangebot zunehmend unter Druck gerät.
Mittlerweile haben sich mehr als 10.000 Privatpersonen und Unternehmen an „dieselklage.at“ gewandt. Abertausende Ansprüche werden überprüft um an der Sammel-Aktion teilnehmen zu können – darunter sind Private genauso wie KMU oder börsenotierte Großunternehmen.
Nur noch bis 10.9. kann man sich unter [www.dieselklage.at] (http://www.dieselklage.at/) registrieren. Die Zeit drängt, da in knapp zwei Wochen erste Verjährungsfristen im VW-Abgasskandal schlagend werden und Betroffene umgehend rechtliche Schritte etwa über „dieselklage.at“ einleiten sollten. Bei der Aktion geht es um Schadenersatz in Form von Geld, geklagt wird VW (und keine Händler).
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