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WKÖ-Gleitsmann: Gleitzeit bringt Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer

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Wien (OTS) – Eine „Rückkehr zu Sachlichkeit und eine Beurteilung auf Basis der Fakten und nicht aufgrund von singulär herausgegriffenen Vertragspassagen und Mutmaßungen“, fordert Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur Debatte rund um das Thema Gleitzeit, die aufgrund der geplanten neuen Gleitzeitvereinbarung eines österreichischen Unternehmens losgetreten wurde. Neu per 1. September 2018 ist, dass die Normalarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden ausgedehnt werden kann. Im konkret diskutierten Fall eines österreichischen Unternehmens sei eine abschließende Beurteilung jedoch „nur schwer möglich, da nur einzelne Fragmente der geplanten Vereinbarung in den Medien berichtet wurden“.

Ganz generell biete „Gleitzeit Vorteile für Beschäftigte und Betriebe“, betont Gleitsmann. „Die neue Regelung ist ausgewogen und für beide Seiten positiv.“ Die Vorteile der Gleitzeit für Arbeitnehmer bestehen darin, dass sie Arbeitsbeginn und Arbeitsende grundsätzlich selbst flexibel gestalten können. Angespartes Zeitguthaben führt durch Zeitausgleich zu längeren Freizeitphasen. „Zuspätkommen“ oder „früheres Gehen“ können mit Zeitguthaben sanktionslos ausgeglichen werden.

Die Neuregelung ab 1. September sieht für Gleitzeitvereinbarungen vor, dass Arbeitnehmer Plusstunden leichter als Gleittag konsumieren können. Auch ein verlängertes Wochenende wird nun einfacher möglich sein.

„Damit von der neuen Regelung niemand überrumpelt wird, sieht das Gesetz vor, dass alle damit einverstanden sein müssen“, versichert Gleitsmann. Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Geltung der neuen Arbeitszeit müssen nämlich durch Einzelvereinbarung bzw. durch Betriebsvereinbarung vereinbart werden.

„Die beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung bietet Freiräume, die den Wirtschaftsstandort stärken und Arbeitsplätze sichern. Wir dürfen das nicht schlechtreden“, so Gleitsmann abschließend. (PWK544/SR)

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