„Befreiungsverordnung“: Handelsobmann Buchmüller erfreut über neue Genehmigungsfreistellung
Wien (OTS) – „Mit der jetzigen Novelle zur so genannten Genehmigungsfreistellungsverordnung hat Standortministerin Margarete Schramböck bewiesen, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt: Die Neuerungen befreien eine Vielzahl von Handelsunternehmen in Österreich von unnötigem Ballast“, lobt Handelsobmann Peter Buchmüller das Engagement der heimischen Politik für KMIU. „Damit ist die Genehmigungsfreistellungsverordnung eine ‚Befreiungsverordnung‘.“
Diskriminierung des Lebensmittelhandels aufgehoben –
Buchmüller: „War längst überfällig“
Die Betriebe benötigen in Zukunft neben der Baubewilligung keine gesonderte gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung mehr. Diese Freistellung betrifft Einzelhandelsbetriebe mit maximal 600 Quadratmetern (bisher: 200 qm) Betriebsfläche und gilt nun erfreulicher Weise erstmals auch für Unternehmen des Lebensmittelhandels. „Die Einbeziehung des Lebensmittelhandels und damit die Beseitigung einer massiven Benachteiligung und Diskriminierung einer gesamten und überaus bedeutenden Branche waren längst überfällig“, hält der Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fest.
„Die Änderung ist ein weiterer Beitrag zur Reduktion von Bürokratie und zur Verringerung von aufgeblähtem Verwaltungsaufwand“, so Buchmüller abschließend. (PWK509/JHR)
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