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4-Tage-Woche hält AK Faktencheck nicht stand

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Wien (OTS) – „Der behauptete Zusammenhang zwischen der generellen Anhebung der Gesamtarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche hält einer näheren Analyse des Gesetzes nicht stand“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Die regelmäßige 4-Tage-Woche mit viermal zehn Stunden und drei Tagen frei gibt es seit vielen Jahren im Gesetz. Mit dem neuen Gesetz wird der Zugang zu einer fallweisen 4 Tage-Woche nicht wirklich erleichtert.

In der Theorie funktioniert die 4 Tage-Woche als Benefit des 12 Stunden-Tag so: Wer viele Überstunden macht, kann viel Zeitausgleich ansparen und sich damit leicht einen dritten arbeitsfreien Tag in einer ansonsten 5-tägigen Arbeitswoche nehmen.

Die Crux: Ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, diese schöne Phantasie in Realität zu verwandeln, findet sich im Gesetzesentwurf nicht.

+ Die jetzt geschaffene Möglichkeit, sich für Zeitausgleich statt Geld als Abgeltungsform zu entscheiden, sagt ja nichts darüber aus, ob der Zeitausgleich zusammenhängend in Form von ganzen Tagen genommen werden kann und zu welchem konkreten Zeitpunkt er stattfindet. Hier sind die ArbeitnehmerInnen weiter von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

+ Schon nach geltendem Arbeitszeitgesetz darf der Arbeitnehmer, der grundsätzlich Zeitausgleich vereinbart hat, ein halbes Jahr nach Überstundenleistung den Zeitpunkt des Konsums mit 4-wöchiger Vorankündigung einseitig bestimmen, wenn dieser noch immer nicht konkret vereinbart wurde. Dem fügt der bestehende Gesetzesentwurf nichts Neues hinzu.

+ Den Anspruch auf einen ganztägigen Zeitausgleich gibt es im Gesetz nur für MitarbeiterInnen in Gleitzeit. Der Anspruch ist aber technisch so unklar formuliert, dass völlig offenbleibt, ob nicht ein einziger Gleittag pro Jahr für die Erfüllung der gesetzlichen Anordnung ausreicht. Damit würde sich eine 4 Tage-Woche pro Jahr ergeben, während in den übrigen Wochen die ArbeitnehmerInnen an 5 Tagen wöchentlich an die Einhaltung der Kernzeit gebunden wären – ein schwaches Gegengewicht für die durchgängige Anhebung der täglichen Gesamtarbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen auf 60 Stunden.

Fazit AK Präsidentin Anderl: „Nach wie vor sind die ArbeitnehmerInnen bei der 4-Tage-Woche vom Goodwill ihres Arbeitgebers abhängig. Die Antwort darauf, warum die Arbeitgeber in Zukunft freundlichere Nasenlöcher gegenüber dem Wunsch nach 4 Tage-Wochen machen sollten, bleibt der Entwurf schuldig.“

Hintergrund:
Die regelmäßige 4-Tage-Woche mit viermal zehn Stunden und drei 3 Tagen frei gibt es seit vielen Jahren im Gesetz. Alles was es dazu braucht, ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit diesem, in Betrieben ohne Betriebsrat eine schriftliche Einzelvereinbarung mit den Beschäftigten. An den 4 Arbeitstagen dürfen schon jetzt Überstunden bis zu 12 Gesamtstunden täglich angehängt werden, damit die 3 restlichen Tage gesichert frei bleiben.

Warum findet die 4-Tage-Woche in der Praxis so wenig Verbreitung? Da sie zwischen den Betriebspartnern bzw. den Arbeitsvertragspartnern vereinbart werden muss und die Arbeitgeber zumeist Betriebszeiten von 5 oder mehr Tagen abdecken müssen, gibt es auf Arbeitgeberseite meist wenig Bereitschaft, diesem attraktiven Modell zuzustimmen. Diesbezüglich bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine wirksamen Ansätze, die den Zugang zur regelmäßigen 4-Tage-Woche erleichtern würden.

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