Korosec und Kostelka: Es gibt viel zu tun, packen wir es gemeinsam an!
Wien (OTS) – Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Seniorenrates wurden von Präsidentin VA aD LAbg Ingrid Korosec und dem neuen Präsidenten VA aD Dr. Peter Kostelka gemeinsam mit den Seniorenvertretern der großen Seniorenorganisationen die wichtigsten aktuellen Anliegen behandelt und insbesondere nachfolgende Forderungen erhoben:
Stimmrecht in der Krankenversicherung
Der Österreichische Seniorenrat fordert ein Stimmrecht für Pensionistinnen und Pensionisten in den Organen der Krankenversicherung.
Die Pensionisten
- stellen mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel der Mitglieder,
- zahlen 30 % der gesamten Beiträge der Krankenversicherung, insgesamt rund 4,1 Milliarden Euro und
- leisten mit 5,1 Prozent einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent)
Selbst der Entsendungsmodus ist demokratisch legitimiert. So gibt es in der Arbeiter- sowie der Wirtschaftskammer Wahlen durch die Mitglieder und im Seniorenrat werden die Funktionäre von der Ortsebene aufwärts gewählt.
Sollte diese mehr als berechtigte Forderung gesetzlich im Zuge der Neugestaltung der Sozialversicherung nicht umgesetzt werden, wird sich der Seniorenrat an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung
Bei erstmaligem Pensionsbezug werden die Pensionen nicht im nächsten, sondern erst im übernächsten Jahr erhöht (sog. Wartefrist). Dies bedeutet, dass Neupensionisten bis zu 24 Monate auf die erste Anpassung warten müssen.
Der Österreichische Seniorenrat sieht dies als ungerecht und sachlich nicht gerechtfertigt an. Gefordert wird, dass auch Neupensionisten bereits im Jahr nach ihrem Pensionsantritt eine Erhöhung entsprechend der Dauer ihres Pensionsbezuges erhalten.
Beispiel: Wenn ein Pensionist am 1. Juli 2018 in Pension gegangen ist, erhält er ab dem 1. Jänner 2019 aliquot 6/12 der Anpassung (6 Monate Pensionsbezug)
Auch hier gibt es die Überlegung sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.
Jährliche Anpassung des Pflegegeldes in allen Stufen
Der Österreichische Seniorenrat fordert eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten für alle Pflegegeldstufen. Eine bloße Erhöhung ab Stufe 4, wie es derzeit im Regierungsprogramm vorgesehen ist, trifft nur rund ein Drittel der PflegegeldbezieherInnen und ist ein Schritt in die falsche Richtung, weil es in erster Linie jene begünstigt, die in Pflegeheimen sind und nicht jene 84% die von Familienangehörigen zuhause gepflegt werden.
Zur Unterstützung der Pflege daheim und insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, ist es unbedingt notwendig, dass auch die niedrigeren Pflegegeldstufen jährlich erhöht werden.
In dem Zusammenhang wird auch an die Notwendigkeit einer Pflegestrukturreform in Verbindung mit der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der Pflege erinnert.
Pakt für digitale Kompetenz
Der „Pakt für digitale Kompetenz“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, in dem die digitalen Kompetenzen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, so auch der Seniorinnen und Senioren, gestärkt werden sollen. Partner dieser Initiative werden Wirtschaft, Kammern und Interessenverbände, wie auch der Österreichische Seniorenrat, sein.
Für die Seniorinnen und Senioren soll es ein zweistündiges Basistraining, einen Art Einsteigerkurs, für mobile Internetnutzung geben. Dieser wird in jedem Bezirk in Österreich jede Woche angeboten werden.
Der Österreichische Seniorenrat begrüßt und unterstützt diese Initiative.
Pensionssicherungsbeitrag im Öffentlichen Dienst – Abschaffung gefordert
Die bestehenden Pensionssicherungsbeiträge (PSB) für Beamte und weitere Berufsgruppen (Post-, Bahn-, oder Landesbedienstete) haben ihren ursprünglichen Sinn verloren. Bei Einführung der PSB wurden die Ruhegenüsse jährlich so erhöht wie die Gehälter (Bezüge) der aktiven Beamten, während die ASVG-Pensionen nur um die Teuerung angepasst wurden.
Durch eine Gesetzesänderung werden seit vielen Jahren aber alle Pensionen (auch Ruhegenüsse) nach dem Verbraucherpreisindex angepasst (VPI). Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, den PSB abzuschaffen. In einem ersten Schritt für Pensionen (Ruhegenüsse) bis 1.500 Euro danach bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 5.130 Euro.
Steuergutschrift (Negativsteuer) für Ausgleichszulagenbezieher
Pensionisten, die auf Grund ihrer geringen Pension, keine Einkommenssteuer zahlen, erhalten eine jährliche Gutschrift (sog. Negativsteuer) von bis zu 110 Euro (bzw. max. 50 % ihrer Sozialversicherungsbeiträge).
Allerdings werden Ausgleichzulagen als Einkommen gewertet, sodass die Rückerstattung in der Regel hier auf null gemindert wird, mit anderen Worten: Ausgleichzulagenbezieher haben kaum etwas davon.
Der Seniorenrat fordert daher, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen auf die Ausgleichszulagen angerechnet wird. Weiters wird verlangt, dass auch eine generelle Erhöhung dieser Gutschrift für alle Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher erfolgen muss, insbesondere im Hinblick darauf, dass Aktive bis zu 400 Euro Gutschrift im Jahr erhalten können.
Pensionskassenreform
Bezieher von Pensionen einer Pensionskasse haben in den letzten Jahren erhebliche Verluste erlitten, teilweise bis zu 50 %.
Zur Verbesserung dieser Situation hat der Österreichische Seniorenrat ein Forderungspaket zusammengestellt, welches u.a. eine Mindestertragsgarantie, steuerliche Verbesserungen sowie auch die Möglichkeit eines Wechsels oder Austritts aus einer Pensionskasse vorsieht.
Der Österreichische Seniorenrat wird diesbezüglich an den Finanzminister herantreten und seine Verbesserungsvorschläge vorbringen.
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