Industrie: Arbeitszeitmodernisierung leistet Beitrag, um Beschäftigung, Investitionen und Wachstum zu stärken
Wien (OTS) – „Die Modernisierung der Arbeitszeit ist ein sinnvolles und notwendiges Element, um den Industrie- und Beschäftigungsstandort zu stärken sowie wettbewerbs- und zukunftsfähig zu gestalten. Das Thema wurde lange verhandelt und nun endlich umgesetzt. Damit wird nicht nur den Anforderungen einer weltweiten Vernetzung Rechnung getragen, sondern auch eine Möglichkeit geschaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Georg Kapsch, am heutigen Donnerstag anlässlich des Gesetzesbeschlusses zur Arbeitszeitmodernisierung.
„Die Unternehmerinnen und Unternehmer können nun umso mehr das partnerschaftliche Verhältnis mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beweis stellen, das bereits seit vielen Jahrzehnten in unseren heimischen Betrieben gelebt wird. Das Gleiche gilt für die bewährte Praxis der guten Zusammenarbeit und des Einvernehmens mit dem Betriebsrat“, so Kapsch. Der vorliegende Gesetzesbeschluss berücksichtige überdies das gemeinsame Flexibilitätsbedürfnis von Beschäftigten und Unternehmen. Ebenso sei auf die Interessen von Arbeitnehmerinnen wie Arbeitnehmern UND Arbeitgeberinnen wie Arbeitgebern ausreichend Rücksicht genommen worden. „Auch die greifbaren Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf längere Freizeitblöcke und mehr Zeit mit der Familie liegen auf der Hand“, so der IV-Präsident, der einmal mehr klarstellte: „Es geht nicht darum, dass generell länger gearbeitet werden sollen. Der gesetzliche 8-Stunden-Tag sowie die 40-Stunden-Woche bleiben auch in Zukunft erhalten. Überstunden bleiben Überstunden, so wie von uns immer gefordert, und werden als solche entlohnt – auch bei Gleitzeit.“
So wurden im Zuge dieses Gesetzespakets etwa die Arbeitszeithöchstgrenzen praxisgerecht angehoben – im Gegenzug aber auch ein absolutes Ablehnungsrecht und ein besonderes Abgeltungswahlrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der geleisteten 11. bzw. 51. Stunde eingeführt. „Mit diesen Änderungen kann somit künftig flexibler auf Auftragsschwankungen reagiert werden. Sinnvoll ist, dass der gesetzliche Rahmen für mehr Gestaltungsmöglichkeiten erweitert wurde, sich aber naturgemäß an der EU-Arbeitszeitrichtlinie orientiert. Denn vor Ort und im guten Einvernehmen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lassen sich erfahrungsgemäß die besten, für alle Beteiligten sinnvollsten, fairsten und praxistauglichsten Lösungen erzielen“, so der IV-Präsident, der abschließend erklärte: „Es sollte uns auch allen weiterhin bewusst und gemeinsames Bestreben sein, dass ein attraktiver Standort und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für allgemeinen Wohlstand und soziale Gerechtigkeit bilden.“
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