Änderung des Universitätsgesetzes ruft Kritik der Opposition hervor
Wien (PK) – Mit verschiedenen Initiativen im Hochschulbereich beschäftigte sich heute der Nationalrat. Die von den Regierungsfraktionen eingebrachte Änderung von Bestimmungen des Universitätsgesetzes erhielt mehrheitliche Zustimmung. Damit werden unter anderem „Fachordinationen“ geschaffen und Praktika im Bereich der Zahnmedizin in das Studium integriert. Außerdem müssen Universitäten die Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte übernehmen.
Einstimmig nahmen die Abgeordneten eine NEOS-Initiative nach einer vorherigen Abänderung im Wissenschaftsausschuss an, wonach Wissenschaftsminister Heinz Faßmann ersucht wird, die Rahmenbedingungen für die Zulassung von Fachhochschul-Studiengängen zu optimieren, um eine flexible und rasche Anpassung bzw. einen Ausbau zu ermöglichen. Abgelehnt wurden hingegen zwei weitere Anträge der Opposition. Die SPÖ fordert eine Studiengebührenbefreiung für Berufstätige und die Liste Pilz ein Einspruchsrecht des Senats bei der Besetzung von UniversitätsrätInnen.
Universitätsgesetz: Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte sorgen für Kritik bei der Opposition
Inhaltlich konnte sich Claudia Gamon (NEOS) der Änderung im Universitätsgesetz anschließen, betonte im Plenum aber auch, dass eine fehlende Begutachtung des Entwurfs problematisch sei. Dies kritisierte auch Andrea Kuntzl (SPÖ), die vor allem bemängelte, dass die Universitätenkonferenz in die Erarbeitung der Initiative nicht eingebunden worden sei. Besonders kritisch sieht sie, dass Universitäten künftig die Pensionsbeiträge für beamtete Universitätsangestellte übernehmen sollen. Die Koalitionsfraktionen würden versuchen, mit der Änderung des Universitätsgesetzes den Universitäten die im Budget zugesagte Mittel wieder wegzunehmen. Kuntzl stellte daher den Antrag, die entsprechenden Stellen aus der Initiative zu streichen. Dieser fand allerdings keine Mehrheit im Plenum.
Die Bedeckung der für die Pensionsbeiträge notwendigen Mittel von 8 Mio. € sei in den Globalbudgets gegeben, betonte Josef Smolle (ÖVP). Die Maßnahme sei im Sinne der Kostentransparenz und würde den Universitäten Planungssicherheit geben. An die RektorInnen werde der Wissenschaftsminister zudem in den nächsten Tage ein Schreiben richten, in dem eine einvernehmliche Lösung angeboten wird, sollte es zu einer Unterjährigkeit bei den Kosten kommen.
Bei der Änderung des Universitätsgesetzes komme es lediglich zu einer Klarstellung bei der Refundierung der Sozialversicherungsbeiträge bei ausscheidenden beamteten Universitätsbediensteten, betonte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Die Mittel hierfür seien gedeckt und die Kosten würden ohnehin von Jahr zu Jahr sinken, da die Universitäten MitarbeiterInnen nur mehr privatrechtlich anstellen würden.
NEOS-Initiative zur rascheren Zulassung von FH-Studiengängen erhielt nach Abänderung einhellige Zustimmung
Fachhochschulen können schlanker und lebensnaher auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren als Universitäten, sagte Claudia Gamon (NEOS). Daher müssten sie auch mehr Flexibilität erhalten, als es ihnen durch die derzeit sehr bürokratischen Regelungen erlaubt sei. Die Audits und Akkreditierungen für neue Studiengänge zu beschleunigen, würde auch den Ausbau der Fachhochschulen fördern. Dem schlossen sich auch Alois Rosenberger und Manfred Hofinger (beide ÖVP) an, die vor allem die Erfolgsgeschichte des Fachhochschulwesens hervorstrichen. Beim Ausbau der Fachhochschulen werde darauf geachtet, dass dies so unbürokratisch wie möglich, aber auch so genau wie nötig umgesetzt werde, unterstrich Rosenberger. Dieser sei auch eine gute Möglichkeit, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagte Hofinger. Axel Kassegger (FPÖ) strich vor allem den überparteilichen Konsens bem NEOS-Antrag hervor.
Zustimmung kam auch von Philip Kucher (SPÖ). Er unterstrich aber auch, dass die Finanzierung eine wesentliche Voraussetzung für die Akkreditierung von FH-Studiengängen sei, und kritisierte, dass die Finanzierungszusagen durch den Bund in der Vergangenheit sehr spät erfolgt seien. Daher stellte Kucher hierzu einen Entschließungsantrag, der Wissenschaftsminister Heinz Faßmann auffordert, ehestmöglich einen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan für die Studienjahre ab 2019/2020 vorzulegen. Der Antrag erhielt im Nationalratsplenum jedoch keine Mehrheit.
Akkreditierungen und Audits seien wichtige Angelegenheiten, unterstrich Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Akkreditierungen von Studiengängen würden deren Qualität für die Studierenden garantieren und seien auch für den internationalen Vergleich wichtig. Sollten diese zu lang dauern und zu bürokratisch sein, müssten diese angepasst werden. Dabei werde aber nicht das Wesentliche, die Qualität, vernachlässigt. Mit dem FH-Finanzierungs- und Entwicklungsplan sei man sehr weit fortgeschritten, es fehle nur mehr die Zustimmung des Finanzministeriums.
Universitäten bekommen nicht mehr Autonomie bei der Besetzung ihrer Räte
Universitätsräte seien Visitenkarten im internationalen Vergleich, begründete Alfred Noll (PILZ) seinen Antrag. Durch ein Ablehnungsrecht für den Senat würde den Universitäten mehr Autonomie gegeben. Zur Kritik, der Antrag folge seiner politischen Orientierung, sagte Noll, dass dies zwar zutreffe, es gehe ihm allerdings auch um die Qualifikation der UniverstitätsrätInnen. Claudia Gamon (NEOS) konnte der Initiative Nolls zwar einiges abgewinnen. Allerdings sei sie dafür, die Stellen auszuschreiben und transparente Aufnahmeverfahren durchzuführen.
Bei den Koalitionsfraktionen stieß der Antrag der Liste Pilz auf deutliche Kritik. Es handle sich um Anlassgesetzgebung, um für Noll politisch unpassende Räte nicht zu besetzen, interpretierten Martin Graf (FPÖ) und Rudolf Taschner (ÖVP) die Antragsbegründung Nolls, wonach es zur Besetzung von rechtsextremen Personen kam. Taschner, Maria Theresia Niss (ÖVP) und Axel Kassegger (FPÖ) unterstrichen, dass der Staat und damit die Regierung als Geldgeber auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Universitätsräte haben sollten. Die ernannten RätInnen seien ausschließlich ExpertInnen, die sorgfältig ausgewählt wurden, betonte Kassegger. Niss kritisierte, dass in der Initiative der Liste Pilz das Ablehnungsrecht nur von Seiten des Senats, aber nicht von Seiten der Regierung vorgesehen sei.
Ähnlich sag dies auch Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, der einen Vergleich zu Aufsichtsräten von Unternehmen stellte. Dort würden schließlich auch Eigentümerinteressen vertreten und das Vorhaben der Liste Pilz steuere dem entgegen. Zudem seien die Formulierungen im Antrag sehr ungenau. Konkret kritisierte er die Begrifflichkeit eines „triftigen Grundes“, der zur Ablehnung führen könnte.
Studiengebühren für Berufstätige bleiben
Heute sei die letzte Chance, dass 25.000 berufstätige Studierende ab Herbst keine Studiengebühren mehr zahlen müssen, appellierte Andrea Kuntzl (SPÖ) an das Plenum. Die Studierenden seien Doppelbelastungen ausgesetzt und zugleich LeistungsträgerInnen, die man nicht mit Gebühren belasten dürfte, sagte sie zu ihrem Antrag, die Studiengebühren für Berufstätige abzuschaffen.
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann sah für eine solche Maßnahme keine Veranlassung. Die Regelung der Studiengebührenbefreiung für die Dauer des Regelstudiums plus Toleranzsemester sei ausreichend und danach seien es nur rund 60 € pro Monat. (Fortsetzung Nationalrat) see
———————————————————————
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz