Nationalrat – Krainer: Regierung schränkt Rücktrittsrecht bei Versicherungen zum Nachteil der KonsumentInnen ein
Wien (OTS/SK) – „Wer eine Versicherung abschließt, muss belehrt werden, wie und unter welchen Konditionen ein Rücktritt möglich ist“, sagte der Finanzsprecher der SPÖ, Jan Krainer, am Mittwoch im Nationalrat. „Die Rechtsabteilungen von einigen Versicherungen haben in ihren schriftlichen Belehrungen jahrelang falsch informiert – etwa zu kurze Fristen angegeben oder unzulässigerweise die Form der Kündigung eingeschränkt“, so Krainer. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass ein Vertrag, der auf Basis einer falschen Belehrung zustande gekommen ist, nichtig ist und der Versicherungsnehmer zu bestimmten Konditionen zurücktreten kann. Die von der Regierung vorgebrachte „Lösung“ des Problems, die das Rücktrittsrecht einschränkt, das Risiko des Rücktritts auf den Versicherungsnehmer abwälzt und private Altersversorge forciert, während Schutzrechte ausgehöhlt werden, wird von Krainer abgelehnt. ****
Die nun von der Regierung vorgebrachte Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes, so Krainer, ist aus vier Gründen ungenügend: Erstens könne sich der nationale Gesetzgeber schwer über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellen. Zweitens sind in dieser Causa noch immer Verfahren vor dem EuGH anhängig, die abgewartet werden müssen. Drittens ist diese Regelung „absolut zum Nachteil des Konsumenten“ und viertens werde die Gefahr einer Staatshaftung impliziert: „Das bedeutet, dass die Rechnung nicht mehr von Versicherungen, sondern von den SteuerzahlerInnen gezahlt werden muss“, schloss Krainer. (Schluss) mb/ls/mp
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