Grüne/Huemer: Besserer Schutz gegen Hass im Netz durch Regelung der Ehrenbeleidigung nach Deutschem Vorbild | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Grüne/Huemer: Besserer Schutz gegen Hass im Netz durch Regelung der Ehrenbeleidigung nach Deutschem Vorbild

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Wien (OTS) – „Ich will, dass wir im Kampf gegen Cyberbelästigung und Sexismus im Netz gegenüber Frauen vorankommen. Nichtstun ist keine Option, schon gar nicht für die Politik“ stellt Barbara Huemer, Frauensprecherin der Grünen Wien klar. „Darum habe ich die Initiative für einen besseren Schutz von Betroffenen von sexistischen Onlineübergriffen im Wiener Gemeinderat gestartet.“

Konkret geht es um eine Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung. Huemer: „Würde man in Österreich die Mindestpublizitätserfordernis bei Ehrenbeleidigung so wie in Deutschland regeln – wie es auch die Beratungsstelle #GegenHassimNetz vorschlägt, so würde damit eine wichtige Verbesserung für Frauen im Bereich Privatklage geschaffen werden.“ Diesem Vorschlag trat der Wiener Gemeinderat bei. Der Wiener Gemeinderat fordert per Beschluss vom 27. Juni die Bundesregierung zur Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung (§115f StGB) auf.

„Wie wir aus dem „Fall Maurer“ lernen, als Frau kannst du rechtlich nichts gegen obszöne Privatnachrichten tun“, so Huemer. Das sei so nicht länger hinnehmbar und ein fatales Zeichen an betroffene Frauen. „Es kann nicht sein, dass sich Belästiger noch länger in Sicherheit wiegen können.“

Wer sich in Österreich gegen obszöne Privatnachrichten wehren will, muss das zivilrechtlich machen und trägt das Risiko hoher Prozesskosten und geringer Erfolgsaussichten. Die einzig zur Verfügung stehende Option einer Ehrenbeleidigungsklage scheitert an der Minstestpublizitätserfordernis: Die Beleidigung muss vor mindestens zwei weiteren Personen geäußert werden. Bei einer privaten SMS hat die Empfängerin keine Chance sich zu wehren. Auch das Strafrecht greift in diesem Bereich nicht.

„Frauen müssen sich leichter ohne große Prozesskosten gegen Cyberbelästigung zur Wehr setzen können. Wir brauchen niederschwellige Regelungen, damit Frauen ihre Ansprüche auf Unterlassung und Bestrafung durchsetzen können“, fordert Huemer. Der Gemeinderatsbeschluss sieht daher auch vor, dass die Bundesregierung gemäß Artikel 40 der Istanbul Konvention, von Österreich 2013 unterzeichnet, Sanktionsmöglichkeiten gegen verbale sexuelle Belästigung schafft.

„Ich freue mich, dass Grün und Rot hier klar Flagge im Kampf gegen Sexismus zeigen“, so Huemer, die Unverständnis zeigt angesichts der Ablehnung des Antrags durch NEOS, ÖVP und FPÖ: „Offenbar will man von diesen Parteien die Täter und Belästiger weiter in Sicherheit lassen. Der Schutz von Frauen gegen Hass im Netz ist diesen Parteien offenbar nicht wirklich ein Anliegen“, so Huemer abschließend.

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