REMINDER: Erwachsenenschutzgesetz – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben
Wien (OTS) – Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Es wird die bisher geltende Sachwalterschaftsregelung ablösen. Doch was ändert sich mit dem neuen Gesetz, welche Herausforderungen gilt es noch zu meistern und worauf muss man bei der Umsetzung achten?
Pressegespräch mit:
- Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek
- Landesvolksanwalt für Vorarlberg Mag. Florian Bachmayr-Heyda
in seiner Funktion als Vorarlberger Vorsitzender des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Mag. Günter Nägele, Leiter der ifs Sachwalterschaft, Institut für Sozialdienste
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind sehr herzlich zu diesem Termin eingeladen!
Datum: Mo, 25.6.2018
Zeit: 11:00 Uhr
Ort: Büro des Landesvolksanwalts für Vorarlberg, Sitzungszimmer 111, Eingang Klosterstraße 20, 6900 Bregenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Volksanwaltschaft