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Aktienrückkauf
Linz – Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 18. Juni 2018 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2018 erworbenen eigenen 75.785 Stück Aktien, 75.785 Stück Aktien und zwar 74.505 Stück an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2018 und 1.280 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 20.03.2018 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at [http:// www.oberbank.at/].
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 25. und 26. Juni 2018 veräußert bzw. übertragen werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.785 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,24 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,22%.
6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 87,60 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 13.06.2018). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2018 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Stammaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2018 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.
Linz, am 18. Juni 2018
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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