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AK 2: Herbert Tumpel-Ehrenpreis für „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“

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Wien (OTS) – Im Rahmen der Preisverleihung der Theodor Körner-Preise in der Universität Wien wurde heute, Dienstag Dr.in Susanne Auer-Mayer von der Universität Salzburg für ihr Habilitationsvorhaben „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“ mit dem Herbert Tumpel-Ehrenpreis ausgezeichnet.

Der Herbert Tumpel-Ehrenpreis wurde 2013 von der Bundesarbeitskammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund aus Anlass des Ausscheidens von Herbert Tumpel als AK Präsident gestiftet. Der Preis wurde mit jährlich 7.000 Euro dotiert.

Bekanntlich ist die österreichische Sozialversicherung wesentlich vom Grundsatz der gesetzlichen Zugehörigkeit, der Solidarität der Mitglieder untereinander und dem sozialen Ausgleich bestimmt. Solidarität und sozialer Ausgleich sind bei den unvorhersehbaren Risiken Krankheit, Alter und Tod entscheidend für eine Sozial-Versicherung. Dass die Höhe der Beiträge nicht vom Risiko des Einzelnen abhängt, dass niemand abgelehnt werden darf, weil er schon krank ist, und dass auch niedrige Einkommen unbeschränkten Zugang zur besten Versorgung haben, unterscheidet die Sozial-Versicherung von Privat-Versicherungen.

Diese Form der Solidarität in der österreichischen Sozialversicherung ist bisher auf breite Akzeptanz gestoßen. Mit Blick auf die Finanzierbarkeit ist in jüngerer Zeit das Ziel der Kostendämpfung stärker in den Vordergrund gerückt. Damit einher gehen Überlegungen, wie Versicherte zu kostensparendem Verhalten angehalten werden können. Auch vor dem Hintergrund geänderter politischer Mehrheitsverhältnisse ist die Thematik der „Mitverantwortung“ der Leistungsberechtigten vermehrt in den Fokus einer durchaus ideologisch geprägten Debatte geraten. So ist vom Problem eines versicherungsbedingten „moral hazard“ von der Notwendigkeit einer Sanktionierung „solidaritätswidrigen“ Verhaltens, einer „Aktivierung“ oder vermehrter Mitwirkungspflichten die Rede. Ebenso werden von manchen verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen, höhere Selbstbeteiligungen, Beitragszuschläge für „riskant“ Lebende, aber auch mehr Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf das Beitrags- und Leistungsniveau gefordert.

Die Frage der Mitverantwortung der Versicherten stellt sich jedoch nicht nur auf einer politischen und ökonomischen, sondern auch auf einer rechtlichen Ebene. Im Rahmen der Habilitation soll die Thematik daher unter besonderer Bedachtnahme auf die verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen einer grundsätzlichen rechtlichen Analyse unterzogen werden. Dabei geht es auch um eine Prüfung dahingehend, inwieweit Mitverantwortung mit den Grundwerten der Sozialversicherung vereinbar ist.

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