COBIN claims/“dieselklage.at“: Weitere Sammelklagen quer durch Österreich im VW-Abgasskandal
Wien (OTS) – VW-Sammelklagen-Aktion „dieselklage.at“ der nicht gewinnorientierten Plattform COBIN claims hat nun, wie angekündigt, die Schlagzahl in der Aufarbeitung des VW-Abgasskandals für betroffene Verbraucher und Unternehmen erhöht. „Nach einer ersten Pilot-Sammelklage im März in Wien werden nun in den Bundesländern weitere Sammelklagen eingebracht“, erklärt „dieselklage.at“-Geschäftsführer Oliver Jaindl.
„Je nachdem, in welchem Sprengel sich die meisten Teilnehmer gemeldet haben, wird die nächste Sammelklage vor dem Landesgericht Feldkirch, dem Landesgericht Innsbruck oder dem Landesgericht Salzburg eingebracht“, erklären die Anwälte Benedikt Wallner und Eric Breiteneder.
Weitere Klagen werden speziell für Unternehmen eingebracht: „Wir filtern unter den Anmeldungen Fahrzeuge des Typs VW-Caddy aber auch des Audi A4 heraus. Von beiden Modellen ist bekannt, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Echtbetrieb um ein Vielfaches überschritten werden und zwar vor und nach dem Softwareupdate. Zahlreiche Gewerbetreibende, wie Elektriker oder Installateure verwenden einen VW Caddy als Firmenfahrzeug. Nach der Rechtsprechungsübersicht* des ADAC haben deutsche Gerichte bereits mehrfach festgestellt, dass die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, mit dem VW-Skandal verbundenen Schäden zu ersetzen“, führen die beiden Anwälte aus: „In dem neuen Verfahren, das im Westen Österreichs geplant ist, soll im Beweisverfahren auch der Kenntnisstand der Vorstände und der Aufsichtsräte abgefragt werden, um vor allem zum Beweisthema der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung Ergebnisse zu erzielen, die hoffentlich auch vor österreichischen Gerichten eine ähnliche Judikaturlinie wie in Deutschland etablieren.“
„Wir sind bisher mit dem Verlauf der Aktion sehr zufrieden – vor allem, weil sich auch viele Selbstständige und KMU daran beteiligt haben. Die betroffenen Unternehmen finden sich in allen Branchen – vom Vermessungstechniker bis hin zur Bäckerei. Bisher haben sich mehr als 1500 Personen bzw. Unternehmen zum Teil mit ganzen Fuhrparks beteiligt. Wir weiten nun unsere Aktivitäten in doppelter Hinsicht quantitativ aus. Einerseits betreffend der einzuklagenden Schadenbeträge: Zuletzt wurde etwa in Oberösterreich laut, dass der Wertverlust bei den Autos bis zu 30 Prozent gegenüber dem früheren Gebrauchtwagenwert betragen soll. Wir werden dem Rechnung tragen und behalten uns vor, die für Betroffene eingeklagten Ersatzbeträge zu erhöhen – beispielsweise bis auf 20 oder 30 Prozent des Kaufpreises. Indes wurde über deutsche Medien bekannt, dass auch andere Marken wie etwa Daimler/Mercedes illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben könnten. Daher ermöglichen wir ab sofort Eigentümern von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen , sich bei ,dieselklage.at‘ vorzumerken und ihr Interesse an einer künftigen Klagsteilnahme unverbindlich bekunden zu können“, sagt Jaindl.
Die Ansprüche, die im Zug der „dieselklage.at“-Aktion geltend gemacht werden, richten sich alleine gegen den VW-Konzern und nicht gegen Händler, weswegen auch eine derzeit uneinheitliche erstinstanzliche Rechtsprechung bei Verfahren gegen Händler keine Relevanz für die geführten Verfahren hat, erklären Wallner und Breiteneder.
Mittlerweile ist auch von VW die Beantwortung der ersten Klage von „dieselklage.at“ gegen den Konzern eingetroffen. Dass darin alles bestritten wird, sei nicht erstaunlich, so Wallner und Breiteneder, sogar, dass Audi eine Konzernmarke sei und man für diese Fahrzeuge verantwortlich ist…“
Überblick über die Teilnahme an der Aktion: Teilnehmen können Kfz-Eigentümer – ohne einen Organisationskostenbeitrag zahlen zu müssen – die vor 21. September 2015 den Wagen vom Händler oder gebraucht gekauft haben oder zunächst geleast haben und danach das Fahrzeug aus dem Leasing herausgekauft haben. Die Teilnahme ist online über „dieselklage.at“ möglich. Benötigt werden Kaufvertrag oder Rechnung über den Fahrzeugkauf und Zulassungsschein (Upload). Teilnehmen können alle Betroffenen deren Fahrzeug von einem Motor der-Baureihe EA189 angetrieben wird (Private und auch Selbstständige/Unternehmen sowie Fahrzeuge, die von Bund, Ländern und Gemeinden gehalten werden). Es besteht kein Prozessrisiko, der Prozessfinanzierer erhält nur im Erfolgsfall eine Quote von 35 Prozent am erstrittenen Betrag. Ein Verkauf des Autos nach der Teilnahme ist möglich.
*) [https://www.ots.at/redirect/adac] (https://www.ots.at/redirect/adac)
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