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NEOS Wien: Rechtsgutachten bestätigt – Simas Vorgehen gegen Marktstandler ist klar rechtswidrig

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Wien (OTS) – Knalleffekt rund um die umstrittene Anordnung von Stadträtin Ulli Sima bezüglich der Nebenrechte von Marktstandlern. Ein von NEOS Wien in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt klar:
Die Vorgangsweise von Sima widerspricht der Marktordnung und ist auch verfassungsrechtlich bedenklich!

Ulli Sima zeigt schon lange, dass ihr die Anliegen der Marktstandler nicht sonderlich am Herzen liegen, kritisiert NEOS Wien Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger: „Vor fast genau einem Jahr haben wir mit einer Pressekonferenz zum Volkertmarkt auf das Marktsterben hingewiesen und die Probleme der Marktstandler thematisiert. Doch anstatt den Betreibern zu helfen und die Sitzplatzbeschränkung für Handelsstände zu lockern, hat Ulli Sima als Reaktion die Gastro-Verabreichungsplätze gleich komplett gestrichen!“

NEOS Wien hat eine Kampagne zur Rettung der Wiener Märkte ins Leben gerufen und bei unzähligen Marktbesuchen Gespräche mit knapp 100 Standlern geführt. Viele von ihnen sind aufgrund der derzeitigen Regelungen in ihrer Existenz gefährdet. „Deshalb haben wir nun einen weiteren Schritt gesetzt und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das es wirklich in sich hat“, so Meinl-Reisinger.

Das Kurzgutachten des Verwaltungsrechts-Experten Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian M. Piska bestätigt, dass die Anweisung der Stadträtin, keine gewerblichen Nebenrechte mehr zu erlauben, nicht zulässig ist. Ihr Merkblatt zur Untersagung der Ausübung der Nebenrechte ist laut Wiener Marktordnung so nicht exekutierbar. Dr. Christian Piska in seinem Gutachten: „Da die GewO den Verordnungsgeber, nicht aber die individuelle Vollziehung zur Einschränkung der gesetzlich garantierten Nebenrechte ermächtigt, ist eine Beschneidung besagter Nebenrechte durch die Vollziehung, die nicht auf dem Boden des § 6 Wr. Marktordnung erfolgt, mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig. Die Untersagung der Ausübung der Nebenrechte bewegt sich nicht auf dem Boden des liberalen Grundprinzips unserer Bundesverfassung und ist überdies im Hinblick auf das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz und der Eigentumsfreiheit problematisch.“

„Wir haben es hier von einem hochrangigen Experten schwarz auf weiß bestätigt, dass das Vorgehen von Ulli Sima rechtswidrig ist. Wenn sich die Wiener Marktstandler gegen dieses nicht nur unfaire, sondern auch nicht zulässige Verhalten der Stadträtin zur Wehr setzen möchten, können sie jedenfalls mit unserer Unterstützung rechnen“, stellt NEOS Wien Wirtschaftssprecher Markus Ornig fest. „Die Marktstandler brauchen Rechtssicherheit und eine neue zeitgemäße Marktordnung. Mittlerweile ist schon fast ein Jahr vergangen, dass Ulli Sima eine neue Marktordnung angekündigt hat. Passiert ist nichts! Wenn das in diesem Tempo so weitergeht, dann werden bald noch mehr Märkte aus dem Stadtbild verschwinden“, so der Wirtschaftssprecher abschließend.

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