Fünf-Parteien-Initiative für Verbesserungen bei Heimopferrente
Wien (OTS/SK) – Alle fünf im Parlament vertretenen Parteien haben sich auf Initiative des SPÖ-Parlamentsklubs darauf verständigt, das Heimopferrentengesetz zu verbessern und die Vorschläge der Volksanwaltschaft aufzugreifen. So sollen künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in Kinderheimen von Städten oder Gemeinden oder in privat geführten Einrichtungen schwer misshandelt wurden, Anspruch auf eine Heimopferrente erhalten. „Mit der Gesetzesnovelle greifen wir im Parlament die Vorschläge der Volksanwaltschaft auf, damit Gesetzeslücken geschlossen werden und es keine Opfer zweiter Klasse mehr gibt. Wir haben dazu heute eine Begutachtung im Sozialausschuss beschlossen und laden betroffene Institutionen, Opferschutzverbände sowie Expertinnen und Experten ein, Stellungnahmen dazu abzugeben“, erklärte Ausschussvorsitzender und SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Sozialsprecher der NEOS, Gerald Loacker sowie der Sozialsprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger-Vogtenhuber. ****
Seit Inkrafttreten des Heimopferrentengesetzes im Juli 2017 erhalten Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder Pflegefamilien Opfer von Misshandlungen wurden, eine monatliche Zusatzrente von 300 Euro. Die Volksanwaltschaft hatte dazu eine Rentenkommission eingerichtet, durch die eine Vielzahl an Opfern bekannt wurde, denen auf Grund des bisherigen Gesetzeswortlautes eine Rente abgelehnt wurde. Beispiele, die vom geltenden Gesetz nicht umfasst sind, sind etwa Opfer aus SOS-Kinderdörfern, Kinderheimen der Stadt Innsbruck oder etwa Opfer der sogenannten „Malariatherapie“.
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Familien- und Sozialsprecherin der Liste Pilz: „Wenn Betroffene von ihrer Zeit als Heimkinder erzählen, so sind es Geschichten von Angst, Gewalt und systematischer Erniedrigung. Verlorene Kindheitsjahre, die wir nicht zurückbringen können. Als Zeichen des Mitgefühls ist es daher das Mindeste, allen Betroffenen Zugang zu einer Entschädigung zu ermöglichen.“
„Diese Ungerechtigkeit wollen wir seitens des Parlaments beseitigen; denn es darf keinen Unterschied machen, ob Kinder in Heimen oder in Krankenhäusern Opfer von Misshandlungen wurden. Es gibt ja ohnehin keine Wiedergutmachung für das grauenhafte Leiden, dass diese Menschen ertragen mussten, aber es ist eine Entschädigungszahlung und Anerkennung ihres Leidens“, so Muchitsch. „Wir freuen uns über die konstruktive Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Dieser Erfolg ist Ergebnis eines lebendigen Parlamentarismus, der das Miteinander vor das Gegeneinander stellt“, betonte der Sozialsprecher der NEOS, Gerald Loacker, abschließend. (Schluss) mr/sl/mp
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