EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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30.04.2018

Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
EINLADUNG zur 29. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 28. Mai 2018, um 9:30 Uhr, im k47.wien, Franz-Josefs-Kai 47, 1010 Wien stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat samt Verringerung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 7. Mai 2018 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2017
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 7. Mai 2018 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/ Hauptversammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7. Mai 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Mai 2018 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Mai 2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 4427-2187
per E-Mail: RathHV2018@nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 18. Mai 2018 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Per Telefax: +43 1 513 4427-2187
Per E-Mail: RathHV2018@nhp.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 10,905.000,00 EUR eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. Wien, im April 2018 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10142528/0/Einladung_zur_29__Hauptversammlung_RATH_AG__2_.pdf

Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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